Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall

Kostenübernahme durch alle Krankenkassen und Pflegekassen

Wir prüfen Ihren Anspruch, übernehmen die Beantragung und stellen eine Haushaltshilfe bereit.

Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie nach einer Operation oder einem Unfall nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für diese Unterstützung.

Beispiele hierfür sind:

  • Knochenbruch
  • Bandscheibenvorfall
  • Gallenblasenentfernung
  • Hüftgelenksoperation

Anspruchsdauer

Wenn Sie ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt haben, haben Sie gesetzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Ohne Kind besteht dieser Anspruch für bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.

Geringe Zuzahlung

Ihre Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe. Ihr Eigenanteil beträgt nur 1,25 € bis 5,00 € pro Stunde. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem speziellen Fall.

Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall ist im § 38 SGB V geregelt. Dieser Paragraf sichert Ihnen Unterstützung durch die Krankenkasse zu, wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen.

  • Antragstellung durch FamiliaPlus
  • Organisation der Haushaltshilfe
  • Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
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