Kostenlose Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag
Bereits ab Pflegegrad 1
Wir prüfen Ihren Anspruch, übernehmen die Beantragung und stellen eine Haushaltshilfe bereit.

Der Entlastungsbetrag: Eine oft ungenutzte Unterstützung
Viele Pflegebedürftige kennen den Entlastungsbetrag nicht. Seit 2017 können Angehörige 125 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beanspruchen. Der Betrag ist im §45b SGB XI geregelt und ersetzt frühere Grundbeträge.
Unterschiede nach Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag flexibel nutzbar.
Pflegegrad 2–5: Betrag ausschließlich für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen.
Eine einfachere Abrechnung und bessere Kommunikation könnten die Nutzung dieses wichtigen Betrags erhöhen.
- Krebs
- Chemotherapie
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, unabhängig vom Wohnort (z. B. eigene Wohnung oder bei Angehörigen), können den Entlastungsbetrag nutzen.
Zweck und Leistungen
Der Betrag dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und kann für Betreuungsangebote, Haushaltshilfe, Tages- und Nachtpflege genutzt werden.
Abrechnung und Verwendung
Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern über Rechnungen des Dienstleisters bei der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, müssen aber bis Mitte des Folgejahres abgerufen werden.

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