Haushaltshilfe über die Krankenkasse mit einer ärztlichen Verordnung

Kostenübernahme durch alle Krankenkassen und Pflegekassen

Wir prüfen Ihren Anspruch, übernehmen die Beantragung und stellen eine Haushaltshilfe bereit.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands vorübergehend Ihren Haushalt nicht weiterführen können, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Krankenkasse und Pflegekasse.

Wer hat Anspruch?

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe beträgt in der Regel 4 bis 26 Wochen. Bei Schwangerschaft und Entbindung besteht der Anspruch so lange, wie ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt.

Zweck und Leistungen

Für Schwangere übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten für eine Haushaltshilfe. Bei Diagnosen wie Beinbruch, Krebserkrankung oder Ähnlichem trägt die Krankenkasse 90 % der Kosten. Der Eigenanteil beträgt dabei nur 1,25 € bis 5,00 € pro geleistete Stunde.

Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Ausgaben

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist in § 24h und § 38 SGB V geregelt.

Details zu Ihrem Anspruch auf eine Haushaltshilfe:

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist in § 24h und § 38 SGB V geregelt.

  • Während der Schwangerschaft
  • Nach der Entbindung
  • Während einer Erkrankung
  • Nach einer Operation
  • Nach einem Unfall
  • Ab Pflegegrad 1
  • Antragstellung durch FamiliaPlus
  • Organisation der Haushaltshilfe
  • Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
  • Erstklassige Unterstützung im Alltag
  • Qualifiziert & verlässlich
  • Unfall- & haftpflichtversichert
  • Mit erweitertem FührungszeugnisUnfall- & haftpflichtversichert
  • Reinigung der Wohnräume
  • Betreuung der Kinder
  • Einkaufen & Kochen
  • Wäsche waschen & bügeln
  • Und vieles mehr