Kostenlose Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag
Nutzen Sie Ihren monatlichen Entlastungsbetrag optimal: FamiliaPlus stellt geprüfte Haushaltshilfen bereit, übernimmt die Beantragung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
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Der Entlastungsbetrag: Eine oft ungenutzte Unterstützung
Viele Pflegebedürftige kennen den Entlastungsbetrag nicht. Seit 2017 können Angehörige 125 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beanspruchen. Der Betrag ist im §45b SGB XI geregelt und ersetzt frühere Grundbeträge.
Unterschiede nach Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag flexibel nutzbar.
Pflegegrad 2–5: Betrag ausschließlich für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen.
Eine einfachere Abrechnung und bessere Kommunikation könnten die Nutzung dieses wichtigen Betrags erhöhen.
- Krebs
- Chemotherapie
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, unabhängig vom Wohnort (z. B. eigene Wohnung oder bei Angehörigen), können den Entlastungsbetrag nutzen.
Zweck und Leistungen
Der Betrag dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und kann für Betreuungsangebote, Haushaltshilfe, Tages- und Nachtpflege genutzt werden.
Abrechnung und Verwendung
Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern über Rechnungen des Dienstleisters bei der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, müssen aber bis Mitte des Folgejahres abgerufen werden.
Häufig gestellte Fragen zum Entlastungsbetrag
Hier erfahren Sie kurz und verständlich, wie der Entlastungsbetrag funktioniert, wer ihn nutzen kann und welche Unterstützung damit finanziert wird.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein jährlicher Zuschuss von bis zu 125 € pro Monat, den Pflegebedürftige nutzen können, um Hilfe im Haushalt oder im Alltag zu finanzieren.
Wer kann ihn nutzen?
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1–5, die mindestens zwei Stunden pro Woche Unterstützung im Haushalt oder Alltag benötigen.
Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Die Pflegekasse wird über die Anerkennung des Pflegegrads informiert. Hilfeleistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden – wir unterstützen Sie dabei.
Wofür kann der Betrag verwendet werden?
Für Haushaltshilfe, Begleitung, Einkauf, Reinigung, Betreuung von Angehörigen – je nach Bedarf.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Ja, mitunter fällt ein Eigenanteil an, wenn die Dienstleistung teurer als der Betrag ist. Wir erklären Ihnen das transparent.
Kann ich den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja, er lässt sich mit anderen Pflegeleistungen nutzen. Wir prüfen individuell Ihre Kombination.
Wann wird der Betrag ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Erbringung der Leistung – wir regeln das für Sie.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Ja, mitunter fällt ein Eigenanteil an, wenn die Dienstleistung teurer als der Betrag ist. Wir erklären Ihnen das transparent.