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Haushaltshilfe vor der OP

Steht der Operationstermin fest, stellen Sie den Antrag auf Haushaltshilfe am besten jetzt. Dann steht die Hilfe ab der Entlassung bereit. Es braucht die Bescheinigung aus Klinik oder Praxis. Antrag und Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe stellt Becher auf den Tisch, eine Seniorin ruht unter einer Decke

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe und Seniorin gehen Arm in Arm über einen Weg

Steht der Operationstermin schon fest, ist jetzt der richtige Moment für den Antrag. Wer ihn erst nach der Entlassung stellt, wartet die erste Woche zuhause auf Post, und das ist genau die Woche, in der nichts gehoben werden darf.

Vorher beantragen spart die erste Woche

Der Ablauf ist kurz: Termin steht, Bescheinigung aus Klinik oder Praxis, Antrag bei der Kasse, Bewilligung. Wir schreiben den Antrag und rechnen später direkt mit der Kasse ab. Sie unterschreiben und sagen uns, ab wann jemand kommen soll.

Drei Tage, an die niemand denkt

  • Der Entlassungstag: Einkauf leer, Wäsche liegt, niemand darf tragen
  • Die Tage vor der Operation, wenn noch Vorräte angelegt werden müssen
  • Die Wartezeit auf einen Reha-Platz, zuhause und mit Schonungsauflagen

Worauf sich der Anspruch stützt

Auf § 38 SGB V. Er gilt auch ohne Kind im Haushalt, für längstens vier Wochen, wenn eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung vorliegt, ausdrücklich auch nach einer ambulanten Operation. Mit einem Kind unter zwölf im Haushalt sind es längstens 26 Wochen. Ab 18 Jahren bleibt die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ausführlich steht das auf Haushaltshilfe nach Operation.

Für einzelne Eingriffe

Knie, Hüfte, Bandscheibe und die Zeit um die Reha.

Wann Sie uns nicht brauchen

Bei einem kleinen Eingriff ohne Schonungsauflagen lohnt der Antrag nicht. Und wenn jemand im Haushalt lebt, der ihn in diesen Wochen führen kann, besteht der Anspruch ohnehin nicht. Rufen Sie trotzdem an, wenn Sie unsicher sind; die Auskunft kostet nichts.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ohne Kind im Haushalt

    4Wochen

    längstens, § 38 SGB V

  • Mit Kind unter zwölf

    26Wochen

    längstens, § 38 SGB V

  • Zuzahlung ab 18 Jahren

    10 %je Einsatztag

    mindestens 5, höchstens 10 Euro

  • Umfang am Tag

    bis 8Stunden

    wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse

Ältere Frau am Rollator stellt in ihrer Küche eine Tasse ab
Symbolbild: Seniorin mit Rollator und Haushaltshilfe in der Küche

Renate und Anna Lena

Nach einer OP · Herrenberg

„Nach meiner OP konnte ich kaum länger stehen und selbst einkaufen war schwierig. Seit FamiliaPlus einmal die Woche kommt, bleibt der Haushalt nicht mehr liegen und ich kann mich wirklich erholen.“
Haushaltshilfe schiebt eine lachende Seniorin im Rollstuhl durch den Park
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und Kundin legen zusammen Wäsche zusammen

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Haushaltshilfe füllt am Tisch ein Formular aus, ein älterer Herr sitzt gegenüber

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Kann ich die Haushaltshilfe schon vor der Operation beantragen?

Ja, und bei einer geplanten Operation ist das der beste Weg. Stellen Sie den Antrag, sobald der Termin steht. Dann ist die Bewilligung da, wenn Sie entlassen werden, und Sie verlieren keine Woche mit Papier.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Krankenhaus oder Hausarztpraxis. Wichtig ist die Aussage, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können, und ab wann und wie lange das gilt. Bei einem geplanten Eingriff schreibt die Praxis das meist schon vor dem Termin.

Wie lange vorher soll ich mich melden?

Sobald der Operationstermin steht. Zwei bis drei Wochen Vorlauf sind angenehm, nötig sind sie nicht. Auch am Tag vor der Entlassung lohnt der Anruf noch.

Was ist, wenn die Operation verschoben wird?

Dann verschieben wir den Einsatz. Sie melden uns den neuen Termin, es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ab 18 Jahren bleibt die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.