Haushaltshilfe während einer Erkrankung
Bei Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen springt die Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe ein. Wir übernehmen alle Formalitäten, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Haushaltshilfe während einer Erkrankung
Wenn Sie Unterstützung nach einer Erkrankung benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Beispiele hierfür sind:
Eine einfachere Abrechnung und bessere Kommunikation könnten die Nutzung dieses wichtigen Betrags erhöhen.
- Krebs
- Chemotherapie
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
Anspruchsdauer
Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Ohne Kinder beträgt der Anspruch bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang kann variieren.
Geringe Zuzahlung
Ihre Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten für die Haushaltshilfe. Sie zahlen nur zwischen 1, 25 € und 5, 00 € pro geleisteter Stunde. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem Fall.
Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist im § 38 SGB V gesetzlich geregelt.

Rundum-sorglos-Service
- Antragstellung durch FamiliaPlus
- Organisation der Haushaltshilfe
- Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
Unsere Haushaltshilfen
- Erstklassige Unterstützung im Alltag
- Qualifiziert & verlässlich
- Unfall- & haftpflichtversichert
- Mit erweitertem FührungszeugnisUnfall- & haftpflichtversichert
Was wir machen
- Reinigung der Wohnräume
- Betreuung der Kinder
- Einkaufen & Kochen
- Wäsche waschen & bügeln
- Und vieles mehr
Häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe bei Krankheit
Erfahren Sie, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt und wie Sie schnell Unterstützung im Alltag beantragen können.
Häufig gestellte Fragen
Wann übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht führen können und keine andere Person im Haushalt hilft.
Wie wird der Antrag gestellt?
Ihr Arzt stellt eine Bescheinigung aus und diese reichen sie gemeinsam mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schritt.
Welche Kosten entstehen für mich?
Meist keine. Nur in Ausnahmefällen fällt eine geringe Zuzahlung an.
Wie lange gilt die Unterstützung?
Für die Dauer der ärztlich bescheinigten Erkrankung – bei Bedarf wird diese verlängert.
Was passiert nach der Genesung?
Die Leistungen enden automatisch. Bei fortbestehendem Pflegebedarf kann die Pflegekasse übernehmen.