Haushaltshilfe während einer Erkrankung
Bei Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen springt die Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe ein.
Persönlich erreichbar – ohne Warteschleife

Haushaltshilfe bei Krankheit
Wenn Sie nach einer Erkrankung Unterstützung im Alltag benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Typische Gründe:
- Krebs
- Chemotherapie
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
Anspruchsdauer
Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.
Ohne Kinder beträgt der Anspruch bis zu vier Wochen.
Der tägliche Stundenumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Geringe Zuzahlung
Ihre Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten.
Sie zahlen lediglich 1,25 € – 5,00 € pro Stunde.
FamiliaPlus berät Sie gerne individuell zu Ihrem Anspruch.
Gesetzliche Grundlage
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist in § 38 SGB V gesetzlich geregelt.

Häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe bei Krankheit
Erfahren Sie, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt und wie Sie schnell Unterstützung im Alltag beantragen können
Häufig gestellte Fragen
Wann übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht führen können und keine andere Person im Haushalt hilft.
Wie wird der Antrag gestellt?
Ihr Arzt stellt eine Bescheinigung aus und diese reichen sie gemeinsam mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schritt.
Welche Kosten entstehen für mich?
Meist keine. Nur in Ausnahmefällen fällt eine geringe Zuzahlung an.
Wie lange gilt die Unterstützung?
Für die Dauer der ärztlich bescheinigten Erkrankung – bei Bedarf wird diese verlängert.
Was passiert nach der Genesung?
Die Leistungen enden automatisch. Bei fortbestehendem Pflegebedarf kann die Pflegekasse übernehmen.