Kostenlose Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Werdende und frischgebackene Mütter erhalten Entlastung im Alltag – schnell, zuverlässig und von der Krankenkasse bezahlt.
Persönlich erreichbar – ohne Warteschleife

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Entbindung
Während der Schwangerschaft kann der Alltag schnell zur Belastung werden, besonders wenn medizinische Gründe körperliche Schonung erfordern.
In diesen Fällen haben werdende Mütter Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe.
Typische Gründe für eine Haushaltshilfe:
- ärztlich verordnete Bettruhe
- Krankenhaus- oder Tagesklinikaufenthalt
- vorzeitige Wehen oder verkürzter Gebärmutterhals
- vorzeitige Öffnung des Muttermundes
Dauer des Anspruchs
Der Anspruch gilt, solange Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Keine Zuzahlung für Schwangere
Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt eine Haushaltshilfe benötigen, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten vollständig.
Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt.
Gesetzliche Grundlage
Der Anspruch ist in § 24h SGB V geregelt und damit rechtlich abgesichert.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundes.

Häufig gestellte Fragen zu Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.
Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt die Haushaltshilfe während der Schwangerschaft?
In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn der Arzt eine Unterstützung im Haushalt empfiehlt.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe nach der Entbindung?
Der Antrag läuft direkt über Ihre Krankenkasse. FamiliaPlus unterstützt Sie bei der Antragstellung und organisiert eine passende Haushaltshilfe.
Wie lange kann ich die Haushaltshilfe nutzen?
In der Regel bis zu sechs Wochen – bei medizinischer Notwendigkeit auch länger. Die genaue Dauer legt die Krankenkasse fest.
Was muss ich für die Abrechnung tun?
Nichts. FamiliaPlus übernimmt Antrag, Nachweise und gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Kann ich auch Hilfe bei der Kinderbetreuung bekommen?
Ja, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Wochenbett eingeschränkt sind, kann auch Kinderbetreuung als Teil der Haushaltshilfe bewilligt werden.