Kostenlose Haushaltshilfe während der Schwangerschaft

Werdende und frischgebackene Mütter erhalten Entlastung im Alltag – schnell, zuverlässig und von der Krankenkasse bezahlt.

Persönlich erreichbar – ohne Warteschleife

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Entbindung

Während der Schwangerschaft kann der Alltag schnell zur Belastung werden, besonders wenn medizinische Gründe körperliche Schonung erfordern.

In diesen Fällen haben werdende Mütter Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe.

Typische Gründe für eine Haushaltshilfe:

  • ärztlich verordnete Bettruhe
  • Krankenhaus- oder Tagesklinikaufenthalt
  • vorzeitige Wehen oder verkürzter Gebärmutterhals
  • vorzeitige Öffnung des Muttermundes

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch gilt, solange Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Keine Zuzahlung für Schwangere

Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt eine Haushaltshilfe benötigen, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten vollständig.

Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt.

Gesetzliche Grundlage

Der Anspruch ist in § 24h SGB V geregelt und damit rechtlich abgesichert.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundes.

Häufig gestellte Fragen zu Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.