Haushaltshilfe Landkreis Esslingen
Im Landkreis Esslingen unterstützen wir auf Anfrage. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und ab wann wir kommen können. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen Ihre Kranken- oder Pflegekasse, das prüfen wir kostenlos für Sie. Weiter unten finden Sie Ihren Ort.

Wann die Kasse zahlt
Eine Haushaltshilfe im Landkreis Esslingen ist oft keine Frage des Geldes, sondern des Anspruchs. Diese vier Anlässe kommen am häufigsten vor.
- Schwangerschaft & Geburt
Die Krankenkasse zahlt nach § 24h SGB V, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht führen können. - Nach einer Operation
Nach § 38 SGB V bis zu vier Wochen, auch ohne Kind im Haushalt. Lebt ein Kind unter zwölf mit, sind bis zu 26 Wochen möglich. - Bei Krankheit
Ebenfalls § 38 SGB V. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt nicht selbst führen können. - Mit Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 131 Euro monatlich für Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI). Wir rechnen direkt ab.

So beginnt Entlastung
Sie melden sich bei uns.
Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns Ihre Situation.
Wir prüfen mit Ihnen.
Welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer Situation und Ihrer Kasse ab. Das schauen wir uns kostenlos an.
Wir kümmern uns um den Antrag.
Sie müssen nicht selbst mit der Kasse verhandeln.
Die Hilfe kommt zu Ihnen nach Hause.
Im Landkreis Esslingen sagen wir Ihnen vorher ehrlich, ob und ab wann wir kommen können.
Orte im Landkreis Esslingen
Ansprüche für Betroffene und Familien
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Häufige Fragen zum Landkreis Esslingen
Zahlt die Kasse eine Haushaltshilfe im Landkreis Esslingen?
In vielen Fällen ja: bei Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V, bei Krankheit und nach Operationen nach § 38 SGB V, mit Pflegegrad über die Pflegekasse. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und übernehmen den Antrag.
Kommen Sie auch in den Landkreis Esslingen?
Im Landkreis Esslingen sind wir nicht mit einem festen Team vor Ort. Wir übernehmen dort Anfragen im Einzelfall. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ob und ab wann wir Sie unterstützen können.
Mein Ort steht nicht in der Liste. Kommen Sie trotzdem?
Fragen Sie uns einfach. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir zu Ihnen kommen können.
Wo sitzt FamiliaPlus?
Unsere Standorte sind in Herrenberg (Schäferlinde 10) und Tübingen (Jurastraße 27/1). Die Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause.
Haushaltshilfe im Landkreis Esslingen wird häufig über die Krankenkasse oder den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet.

Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.

