

Renate und Anna Lena
Nach einer OP · Herrenberg
„Nach meiner OP konnte ich kaum länger stehen und selbst einkaufen war schwierig. Seit FamiliaPlus einmal die Woche kommt, bleibt der Haushalt nicht mehr liegen und ich kann mich wirklich erholen.“
Nach einer Operation zahlt die Krankenkasse bis zu vier Wochen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt. Mit Kind unter zwölf sind es längstens 26 Wochen. Die Stundenzahl legt Ihre Kasse fest. Wir prüfen kostenlos und stellen den Antrag.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Zuhause nach der Operation gelten Regeln: nicht heben, nicht bücken, nicht fahren. Der Haushalt kennt diese Regeln nicht. Nach § 38 SGB V zahlt die Krankenkasse dafür eine Haushaltshilfe, bis zu vier Wochen, und dafür braucht es kein Kind im Haushalt.
Viele hören auf zu lesen, wenn „Kind unter zwölf“ steht. Das ist der falsche Moment aufzuhören. § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V gibt den Anspruch auch ohne Kind: bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, ausdrücklich auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, längstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, sind es längstens 26 Wochen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 greift dieser Anspruch nicht; dann führt der Weg über die Leistungen der Pflegekasse.
Zwei Dinge. Erstens die ärztliche Bescheinigung aus Klinik oder Praxis: Sie muss sagen, dass Sie den Haushalt wegen des Eingriffs vorübergehend nicht führen können. Zweitens, ob jemand im Haushalt das übernehmen kann. § 38 Abs. 3 SGB V stellt darauf ab, ob diese Person den Haushalt weiterführen kann, nicht darauf, ob sie da ist. Den Antrag schreiben wir, Sie unterschreiben.
Einkäufe kommen nach Hause, die Wäsche wird gemacht, es steht warmes Essen auf dem Tisch, und zu Nachsorgeterminen werden Sie begleitet. Sie halten die Schonung ein, statt sie beim ersten Wäschekorb zu brechen.
Dort steht, was in den ersten Wochen konkret nicht geht: nach der Knieoperation, nach der Hüftoperation, nach der Bandscheibenoperation und in der Zeit um die Reha. Steht die Operation erst noch an, lesen Sie Haushaltshilfe rund um eine Operation.
Wenn Ihr Haushalt in diesen Wochen ohnehin läuft, weil jemand da ist, der ihn führen kann, dann sparen Sie sich den Antrag. Und wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, ist nicht die Kranken-, sondern die Pflegekasse Ihr Weg; das ist ein anderer Antrag und oft der bessere.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ohne Kind im Haushalt
4Wochen
längstens, § 38 SGB V
Mit Kind unter zwölf
26Wochen
längstens, § 38 SGB V
Zuzahlung ab 18 Jahren
10 %je Einsatztag
mindestens 5, höchstens 10 Euro
Umfang am Tag
bis 8Stunden
wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse


Nach einer OP · Herrenberg
„Nach meiner OP konnte ich kaum länger stehen und selbst einkaufen war schwierig. Seit FamiliaPlus einmal die Woche kommt, bleibt der Haushalt nicht mehr liegen und ich kann mich wirklich erholen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Ja. § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V gibt den Anspruch auch ohne Kind, für längstens vier Wochen, wenn eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung vorliegt, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Eine Bedingung gibt es: Bei Pflegegrad 2 bis 5 greift dieser Anspruch nicht, dort ist die Pflegekasse zuständig. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, sind es längstens 26 Wochen.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl. Es begrenzt nur die Dauer: längstens vier Wochen, mit Kind unter zwölf im Haushalt längstens 26 Wochen. Wie viele Stunden am Tag bewilligt werden, richtet sich nach der ärztlichen Bescheinigung und der Entscheidung Ihrer Kasse. Wir sagen Ihnen vor dem Antrag, womit Sie rechnen können, und fragen bei Ihrer Kasse nach.
Das ist die entscheidende Frage, und sie wird oft zu schnell mit Nein beantwortet. § 38 Abs. 3 SGB V sagt: Der Anspruch besteht, soweit keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Es kommt also darauf an, ob diese Person es tatsächlich kann, nicht darauf, dass sie da ist. Das gehört in den Antrag, und dabei helfen wir.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet die Kasse keine Kosten, so steht es in § 38 Abs. 4 SGB V. Fahrkosten und Verdienstausfall kann sie erstatten. Für alles darüber hinaus brauchen Sie eine Kraft von außen.
Bei geplanten Eingriffen am besten vorher, dann ist die Hilfe ab der Entlassung da. Nach einer ungeplanten Operation beantragen wir zügig, sobald Sie sich melden.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ab 18 Jahren bleibt die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.