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Haushaltshilfe nach Operation

Nach einer Operation zahlt die Krankenkasse bis zu vier Wochen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt. Mit Kind unter zwölf sind es längstens 26 Wochen. Die Stundenzahl legt Ihre Kasse fest. Wir prüfen kostenlos und stellen den Antrag.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe sitzt neben einer Frau mit bandagiertem Handgelenk

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Seniorin sitzt am Fenster und liest Zeitung

Zuhause nach der Operation gelten Regeln: nicht heben, nicht bücken, nicht fahren. Der Haushalt kennt diese Regeln nicht. Nach § 38 SGB V zahlt die Krankenkasse dafür eine Haushaltshilfe, bis zu vier Wochen, und dafür braucht es kein Kind im Haushalt.

Der Anspruch gilt auch für Alleinlebende

Viele hören auf zu lesen, wenn „Kind unter zwölf“ steht. Das ist der falsche Moment aufzuhören. § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V gibt den Anspruch auch ohne Kind: bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, ausdrücklich auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, längstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, sind es längstens 26 Wochen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 greift dieser Anspruch nicht; dann führt der Weg über die Leistungen der Pflegekasse.

Was Ihre Kasse wissen will

Zwei Dinge. Erstens die ärztliche Bescheinigung aus Klinik oder Praxis: Sie muss sagen, dass Sie den Haushalt wegen des Eingriffs vorübergehend nicht führen können. Zweitens, ob jemand im Haushalt das übernehmen kann. § 38 Abs. 3 SGB V stellt darauf ab, ob diese Person den Haushalt weiterführen kann, nicht darauf, ob sie da ist. Den Antrag schreiben wir, Sie unterschreiben.

Was in diesen Wochen zählt

Einkäufe kommen nach Hause, die Wäsche wird gemacht, es steht warmes Essen auf dem Tisch, und zu Nachsorgeterminen werden Sie begleitet. Sie halten die Schonung ein, statt sie beim ersten Wäschekorb zu brechen.

Für den einzelnen Eingriff gibt es eigene Seiten

Dort steht, was in den ersten Wochen konkret nicht geht: nach der Knieoperation, nach der Hüftoperation, nach der Bandscheibenoperation und in der Zeit um die Reha. Steht die Operation erst noch an, lesen Sie Haushaltshilfe rund um eine Operation.

Wann Sie uns nicht brauchen

Wenn Ihr Haushalt in diesen Wochen ohnehin läuft, weil jemand da ist, der ihn führen kann, dann sparen Sie sich den Antrag. Und wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, ist nicht die Kranken-, sondern die Pflegekasse Ihr Weg; das ist ein anderer Antrag und oft der bessere.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ohne Kind im Haushalt

    4Wochen

    längstens, § 38 SGB V

  • Mit Kind unter zwölf

    26Wochen

    längstens, § 38 SGB V

  • Zuzahlung ab 18 Jahren

    10 %je Einsatztag

    mindestens 5, höchstens 10 Euro

  • Umfang am Tag

    bis 8Stunden

    wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse

Ältere Frau am Rollator stellt in ihrer Küche eine Tasse ab
Symbolbild: Seniorin mit Rollator und Haushaltshilfe in der Küche

Renate und Anna Lena

Nach einer OP · Herrenberg

„Nach meiner OP konnte ich kaum länger stehen und selbst einkaufen war schwierig. Seit FamiliaPlus einmal die Woche kommt, bleibt der Haushalt nicht mehr liegen und ich kann mich wirklich erholen.“
Haushaltshilfe und Seniorin am Esstisch, dahinter ein Bücherregal
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und Kundin legen zusammen Wäsche zusammen

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Haushaltshilfe und älterer Herr gehen am Tisch Unterlagen durch

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Habe ich nach einer OP auch ohne Kind im Haushalt Anspruch?

Ja. § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V gibt den Anspruch auch ohne Kind, für längstens vier Wochen, wenn eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung vorliegt, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Eine Bedingung gibt es: Bei Pflegegrad 2 bis 5 greift dieser Anspruch nicht, dort ist die Pflegekasse zuständig. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, sind es längstens 26 Wochen.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich nach einer Operation?

Das Gesetz nennt keine Stundenzahl. Es begrenzt nur die Dauer: längstens vier Wochen, mit Kind unter zwölf im Haushalt längstens 26 Wochen. Wie viele Stunden am Tag bewilligt werden, richtet sich nach der ärztlichen Bescheinigung und der Entscheidung Ihrer Kasse. Wir sagen Ihnen vor dem Antrag, womit Sie rechnen können, und fragen bei Ihrer Kasse nach.

Mein Ehepartner lebt mit im Haushalt. Bekomme ich trotzdem Hilfe?

Das ist die entscheidende Frage, und sie wird oft zu schnell mit Nein beantwortet. § 38 Abs. 3 SGB V sagt: Der Anspruch besteht, soweit keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Es kommt also darauf an, ob diese Person es tatsächlich kann, nicht darauf, dass sie da ist. Das gehört in den Antrag, und dabei helfen wir.

Kann ein Angehöriger die Haushaltshilfe machen und abrechnen?

Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet die Kasse keine Kosten, so steht es in § 38 Abs. 4 SGB V. Fahrkosten und Verdienstausfall kann sie erstatten. Für alles darüber hinaus brauchen Sie eine Kraft von außen.

Beantrage ich vor oder nach der Operation?

Bei geplanten Eingriffen am besten vorher, dann ist die Hilfe ab der Entlassung da. Nach einer ungeplanten Operation beantragen wir zügig, sobald Sie sich melden.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ab 18 Jahren bleibt die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.