

Ingrid und Joann
Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 131 Euro für Unterstützung im Alltag, ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu. Viele nutzen das Geld nicht vollständig. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen jeden Monat der Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungsangebote zu. Viele nutzen ihn nicht oder nicht vollständig. FamiliaPlus rechnet Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Je nach Pflegegrad im Einzelnen: Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5.
Wenn es um das Älterwerden zuhause geht und nicht um eine einzelne Erkrankung: Haushaltshilfe für Senioren.
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern nur gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Wer keinen kennt, nutzt ihn nicht. Wir sind als Anbieter zugelassen und rechnen direkt ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Antrag lohnt, und helfen beim Weg dorthin. Das Erstgespräch kostet nichts.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Wer vorher eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Wer heute noch von einer „Pflegestufe“ spricht, meint in der Regel einen Pflegegrad.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.