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Haushaltshilfe mit Pflegegrad

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 131 Euro für Unterstützung im Alltag, ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu. Viele nutzen das Geld nicht vollständig. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.

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Haushaltshilfe und Seniorin sitzen nebeneinander und lachen

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe schiebt eine lachende Seniorin im Rollstuhl durch den Park

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen jeden Monat der Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungsangebote zu. Viele nutzen ihn nicht oder nicht vollständig. FamiliaPlus rechnet Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ihre Leistungen im Überblick

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2, wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht.

Je nach Pflegegrad im Einzelnen: Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5.

Wenn es um das Älterwerden zuhause geht und nicht um eine einzelne Erkrankung: Haushaltshilfe für Senioren.

Warum das oft liegen bleibt

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern nur gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Wer keinen kennt, nutzt ihn nicht. Wir sind als Anbieter zugelassen und rechnen direkt ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.

Noch kein Pflegegrad?

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Antrag lohnt, und helfen beim Weg dorthin. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau blättert am Küchentisch in einem Fotoalbum
Symbolbild: Haushaltshilfe und Seniorin sehen sich ein Fotoalbum an

Ingrid und Joann

Pflegegrad · Tübingen

„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Haushaltshilfe und Kundin gehen nebeneinander die Straße entlang
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und älterer Herr spielen am Tisch Karten

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Seniorin begrüßt die Haushaltshilfe an der Haustür

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Was ist aus der Pflegestufe geworden?

Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Wer vorher eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Wer heute noch von einer „Pflegestufe“ spricht, meint in der Regel einen Pflegegrad.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

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Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.