

Monika und Chaima
Krankheit · Calw
„Als ich länger krank war, hat sich zu Hause immer mehr angesammelt. Seit meine Haushaltshilfe kommt, sind Einkauf und Haushalt erledigt und ich kann meine Kraft für die Genesung nutzen.“
Während einer Krebstherapie zahlt die Krankenkasse häufig eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V: mit Kind unter zwölf im Haushalt bis zu 26 Wochen, ohne Kind längstens vier Wochen. Wir richten die Einsätze nach Ihren Therapietagen, es kommt immer dieselbe Kraft.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Eine Krebstherapie kostet die Kraft, die der Haushalt jeden Tag verlangt. Niemand sollte zwischen Chemotherapie und Wäschebergen wählen müssen. Die Krankenkasse zahlt in dieser Lage häufig eine Haushaltshilfe.
Grundlage ist § 38 SGB V. Bei schwerer Erkrankung, und dazu zählt eine Krebserkrankung in aller Regel, besteht mit Kind unter zwölf im Haushalt ein gesetzlicher Anspruch bis zu 26 Wochen. Auch ohne Kind im Haushalt besteht der gesetzliche Anspruch, längstens vier Wochen, sofern kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Die ärztliche Bescheinigung stellt Ihre Onkologie oder Hausarztpraxis aus.
Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung, abgestimmt auf Ihre Therapietage. An guten Tagen sind wir kurz da, an schweren länger. Es kommt immer dieselbe Kraft, ausgenommen bei Krankheit und auf eigenen Wunsch, damit Sie nicht jede Woche neu erklären müssen, wie es Ihnen geht.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ohne Kind im Haushalt
4Wochen
längstens, § 38 SGB V
Mit Kind unter zwölf
26Wochen
längstens, § 38 SGB V
Zuzahlung ab 18 Jahren
10 %je Einsatztag
mindestens 5, höchstens 10 Euro
Umfang am Tag
bis 8Stunden
wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse


Krankheit · Calw
„Als ich länger krank war, hat sich zu Hause immer mehr angesammelt. Seit meine Haushaltshilfe kommt, sind Einkauf und Haushalt erledigt und ich kann meine Kraft für die Genesung nutzen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Ja. Nach der Chemotherapie sind manche Tage schwerer als andere. Wir legen die Einsätze auf die Tage, an denen Sie die Hilfe brauchen.
Die Therapie schwächt das Immunsystem. Eine gepflegte Wohnung und frische Wäsche senken das Infektionsrisiko, ohne dass Sie sich dafür verausgaben.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ab 18 Jahren bleibt die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.