

Ingrid und Joann
Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Pflegegrad 1 bringt jeden Monat bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wir helfen bei Einkauf, Ordnung und Wäsche und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Pflegegrad 1 klingt nach wenig, bringt aber jeden Monat bis zu 131 Euro für Unterstützung im Haushalt. Genau dieses Geld bleibt oft ungenutzt.
Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro monatlich, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern einen Betrag. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz Ihres Anbieters ab. Fragen Sie danach, bevor Sie zusagen, und lassen Sie sich sagen, ob An- und Abfahrt mitgerechnet werden.
Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Topf: 131 Euro im Monat, 1.572 Euro im Jahr. Verhinderungspflege und die Umwandlung von Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Dafür verfällt der Entlastungsbetrag nicht sofort. Nicht genutzte Monate bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen. Wer ein halbes Jahr sammelt, kann die Hilfe danach deutlich häufiger kommen lassen, statt sie auf wenige Stunden im Monat zu strecken.
Regelmäßige Hilfe bei Einkauf, Ordnung, Wäsche und im Alltag, jede Woche oder alle zwei Wochen, von einer festen Kraft. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie bezahlen nichts vor und reichen nichts ein.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern einen Betrag: 131 Euro im Monat. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz ab. Weil nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen bleiben, lässt sich auch ansparen und die Hilfe dann häufiger einsetzen. Wir rechnen es Ihnen kostenlos vor.
Nein. Seit 2017 heißen die Stufen Pflegegrade, und es gibt fünf davon. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe und bringt bereits den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für Hilfe im Haushalt.
Vor allem der Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Unterstützung im Alltag. Er wird nicht ausgezahlt, sondern über Anbieter wie uns abgerechnet.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.