Zum Inhalt springen
FamiliaPlus07032 375318707032 3753187

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bringt jeden Monat bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wir helfen bei Einkauf, Ordnung und Wäsche und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe und Seniorin sitzen auf dem Sofa und lachen

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe und Seniorin am Esstisch, dahinter ein Bücherregal

Pflegegrad 1 klingt nach wenig, bringt aber jeden Monat bis zu 131 Euro für Unterstützung im Haushalt. Genau dieses Geld bleibt oft ungenutzt.

Ihr Anspruch

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro monatlich, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Wie viele Stunden sind das?

Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern einen Betrag. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz Ihres Anbieters ab. Fragen Sie danach, bevor Sie zusagen, und lassen Sie sich sagen, ob An- und Abfahrt mitgerechnet werden.

Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Topf: 131 Euro im Monat, 1.572 Euro im Jahr. Verhinderungspflege und die Umwandlung von Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Dafür verfällt der Entlastungsbetrag nicht sofort. Nicht genutzte Monate bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen. Wer ein halbes Jahr sammelt, kann die Hilfe danach deutlich häufiger kommen lassen, statt sie auf wenige Stunden im Monat zu strecken.

Was das praktisch bedeutet

Regelmäßige Hilfe bei Einkauf, Ordnung, Wäsche und im Alltag, jede Woche oder alle zwei Wochen, von einer festen Kraft. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie bezahlen nichts vor und reichen nichts ein.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau blättert am Küchentisch in einem Fotoalbum
Symbolbild: Haushaltshilfe und Seniorin sehen sich ein Fotoalbum an

Ingrid und Joann

Pflegegrad · Tübingen

„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Haushaltshilfe und Kundin legen zusammen Wäsche zusammen
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und Seniorin trinken zusammen Kaffee am Tisch

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Seniorin begrüßt die Haushaltshilfe an der Haustür

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern einen Betrag: 131 Euro im Monat. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz ab. Weil nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen bleiben, lässt sich auch ansparen und die Hilfe dann häufiger einsetzen. Wir rechnen es Ihnen kostenlos vor.

Gibt es noch die Pflegestufe 1?

Nein. Seit 2017 heißen die Stufen Pflegegrade, und es gibt fünf davon. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe und bringt bereits den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für Hilfe im Haushalt.

Was steht mir mit Pflegegrad 1 zu?

Vor allem der Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Unterstützung im Alltag. Er wird nicht ausgezahlt, sondern über Anbieter wie uns abgerechnet.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.