

Monika und Chaima
Krankheit · Calw
„Als ich länger krank war, hat sich zu Hause immer mehr angesammelt. Seit meine Haushaltshilfe kommt, sind Einkauf und Haushalt erledigt und ich kann meine Kraft für die Genesung nutzen.“
Auch psychische Erkrankungen fallen unter § 38 SGB V, die Krankenkasse zahlt in vielen Fällen eine Haushaltshilfe. Es genügt die ärztliche Bescheinigung, dass die Haushaltsführung derzeit nicht möglich ist. Wir prüfen kostenlos und arbeiten diskret.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Bei einer Depression oder Erschöpfung wird der Haushalt zum Berg, und der Berg macht alles schwerer. Hilfe anzunehmen ist hier kein Luxus, sondern Teil der Genesung. Die Krankenkasse zahlt in vielen Fällen.
Auch psychische Erkrankungen fallen unter § 38 SGB V. Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung, dass die Haushaltsführung derzeit nicht möglich ist; ausstellen kann sie die Hausarztpraxis ebenso wie die psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis. Auch ohne Kind im Haushalt besteht der gesetzliche Anspruch, wenn die Erkrankung schwer ist oder sich akut verschlimmert hat, längstens vier Wochen. In den übrigen Fällen leisten viele Kassen über ihre Satzung. Mit Kind unter zwölf im Haushalt sind bis zu 26 Wochen möglich.
Diskret, verlässlich, immer dieselbe Person, ausgenommen bei Krankheit und auf eigenen Wunsch. Wir erledigen Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung, ohne Fragen und ohne Urteil. Ein aufgeräumtes Zuhause trägt, wenn alles andere gerade schwer ist.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ohne Kind im Haushalt
4Wochen
längstens, § 38 SGB V
Mit Kind unter zwölf
26Wochen
längstens, § 38 SGB V
Zuzahlung ab 18 Jahren
10 %je Einsatztag
mindestens 5, höchstens 10 Euro
Umfang am Tag
bis 8Stunden
wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse


Krankheit · Calw
„Als ich länger krank war, hat sich zu Hause immer mehr angesammelt. Seit meine Haushaltshilfe kommt, sind Einkauf und Haushalt erledigt und ich kann meine Kraft für die Genesung nutzen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Der Kasse gegenüber genügt die ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt derzeit nicht führen können. Uns müssen Sie gar nichts erzählen.
Zu Ihnen kommt immer dieselbe Kraft, ausgenommen bei Krankheit und auf eigenen Wunsch. Wir beginnen so behutsam, wie Sie es brauchen.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ab 18 Jahren bleibt die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.