Haushaltshilfe Horb am Neckar
Den Haushalt abgeben, wenn es nicht mehr geht: Dafür sind wir in Horb am Neckar da, mit fester Ansprechpartnerin und direkter Abrechnung mit der Kasse. Wir kaufen ein, kochen und waschen. Ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse zahlt, prüfen wir kostenlos.

So helfen wir in Horb am Neckar
Haushalt und Alltag übernehmen, damit Sie sich um das Wesentliche kümmern können.
Zu Horb am Neckar gehören auch Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen und Talheim. Auch dorthin kommen wir.
Krankenkasse
Nach einer Operation oder bei Krankheit kann die Krankenkasse Haushaltshilfe übernehmen (§ 38 SGB V). Bei Schwangerschaft und Entbindung zahlt sie (§ 24h SGB V). Wir rechnen direkt ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Feste Ansprechpartnerin
Sie sprechen mit Nesrine, nicht mit einem Callcenter. Für Ihren Ort gibt es eine eigene Mailadresse.
Schnelle Rückmeldung
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Antrag inklusive
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Festangestellte Kräfte
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Ehrliche Prüfung
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Ihre Ansprechpartnerin in Horb am Neckar
Nesrine
Teamleitung
Erzählen Sie kurz, worum es geht. Nesrine sagt Ihnen, ob die Kasse zahlt und was als Nächstes zu tun ist.
Oder schreiben Sie an horb-am-neckar@familiaplus.de.
Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr
Ansprüche für Betroffene und Familien
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

So beginnt Entlastung
Sie melden sich bei uns
Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir prüfen Ihre Situation
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Sie wissen, wie es weitergeht
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wir kümmern uns um den Antrag
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Häufige Fragen
Wie schnell startet die Hilfe in Horb am Neckar?
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Was kostet mich das?
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Zahlt die Krankenkasse wegen Krankheit oder nach einer Operation, bleibt ab 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung und bei Leistungen der Pflegekasse fällt keine Zuzahlung an. Die Prüfung vorab ist kostenlos.
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Haushaltshilfe in Horb am Neckar anfragen
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.
Weitere Orte im Landkreis Freudenstadt
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

