

Ingrid und Joann
Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Ob Operation, Schwangerschaft, Krankheit oder Pflegegrad: In Tübingen übernehmen wir Haushalt und Alltag, in vielen Fällen bezahlt von Ihrer Kasse. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos, stellen den Antrag und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Haushalt und Alltag übernehmen, damit Sie sich um das Wesentliche kümmern können.
Zu Tübingen gehören auch Bebenhausen, Bühl, Derendingen, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Lustnau, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim. Auch dorthin kommen wir.
Nach einer Operation oder bei Krankheit kann die Krankenkasse Haushaltshilfe übernehmen (§ 38 SGB V). Bei Schwangerschaft und Entbindung zahlt sie (§ 24h SGB V), ab Pflegegrad 1 die Pflegekasse (§ 45b SGB XI). Wir rechnen direkt ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Sie sprechen mit Nesrine, nicht mit einem Callcenter. Für Ihren Ort gibt es eine eigene Mailadresse.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Nesrine
Teamleitung
Erzählen Sie kurz, worum es geht. Nesrine sagt Ihnen, ob die Kasse zahlt und was als Nächstes zu tun ist.
Oder schreiben Sie an tuebingen@familiaplus.de.
Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr · Unser Büro: Jurastraße 27/1, 72072 Tübingen
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI


Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Zahlt die Krankenkasse wegen Krankheit oder nach einer Operation, bleibt ab 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung und bei Leistungen der Pflegekasse fällt keine Zuzahlung an. Die Prüfung vorab ist kostenlos.
Im Landkreis Tübingen sind wir als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt (§ 45a SGB XI). Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab: Antrag, Nachweise, Rückfragen, alles bei uns.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.