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Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe – Voraussetzungen, Antrag & Tipps 2025

Reinigungsprodukte und Handtücher in modernem Wohnzimmer

Wenn Krankheit, Klinikaufenthalt oder eine schwierige Schwangerschaft den Alltag ausbremsen, wird der Haushalt schnell zur zusätzlichen Belastung. Genau hier kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Unterlagen nötig sind, wie die Kostenübernahme funktioniert und wie Sie typische Fehler vermeiden. Plus: Praxisbeispiele, Rechenbeispiele und FAQs.


Inhaltsverzeichnis


Was umfasst die Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Die Kassen-finanzierte Haushaltshilfe ist eine zeitlich befristete Unterstützung im privaten Haushalt: Reinigung, Wäsche, Kochen, Einkaufen, Kinderbetreuung, alltägliche Organisation und Begleitung zu Terminen. Es geht darum, die Haushaltsführung sicherzustellen, bis Sie wieder selbstständig sind.

Voraussetzungen & Rechtsgrundlage (§ 38 SGB V)

Anspruch besteht, wenn die Haushaltsführung vorübergehend nicht möglich ist – z. B. wegen Krankheit, OP, Reha oder ärztlich verordnetem Schonungserfordernis. In klassischen Fällen muss zudem mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben oder eine Person betreut werden, die ohne Hilfe nicht auskommt. Die Leistung ist in § 38 SGB V geregelt.

  • Ärztlich bestätigte vorübergehende Haushaltsunfähigkeit
  • Kein anderer im Haushalt kann übernehmen
  • Haushalt im eigenen Zuhause (keine stationäre Einrichtung)
  • Beauftragung eines zugelassenen Dienstes (z. B. FamiliaPlus Haushaltshilfe)

Leistungsumfang, Dauer & Zuzahlungen

Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit: von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Umfang und Stundenzahl legt die Kasse nach ärztlicher Einschätzung fest. Versicherte über 18 zahlen meist eine gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € pro Kalendertag; während Schwangerschaft/Entbindung entfällt sie.

  • Typische Aufgaben: Reinigung, Wäsche, Kochen, Einkauf, Kinderbetreuung
  • Abrechnung: Direkt mit der Kasse (bei zugelassenen Diensten) oder Erstattung
  • Zuzahlungen: i. d. R. 5–10 € / Tag (Ausnahmen bei Schwangerschaft)

Sonderfall: Schwangerschaft & Wochenbett

Bei Risikoschwangerschaft, nach Kaiserschnitt oder medizinischer Komplikation kann die Kasse eine Haushaltshilfe finanzieren – oft zu 100 % und ohne Zuzahlung. Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung über die eingeschränkte Haushaltsfähigkeit.

Antrag stellen – Schritt für Schritt

  • Arztbescheinigung (Haushaltsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer) einholen
  • Krankenkasse kontaktieren (telefonisch reicht, Formulare folgen)
  • Kostenvoranschlag eines zugelassenen Dienstleisters einreichen (FamiliaPlus)
  • Genehmigung abwarten, Termine planen, Start dokumentieren

Tipp: Notieren Sie das Datum der Antragsmeldung – es kann für die Leistungsdauer relevant sein. Viele Kassen akzeptieren auch kurzfristige Starts, wenn Unterlagen zeitnah nachgereicht werden.

Unterlagen & Nachweise (Checkliste)

  • Ärztliche Bescheinigung (Diagnose, Haushaltsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer)
  • Familiennachweis (Kind unter 12 J., falls gefordert)
  • Kostenvoranschlag / Bestätigung eines anerkannten Dienstes
  • Versichertennummer, Kontaktdaten, gewünschter Starttermin

Häufige Fehler vermeiden

  • Zu spät beantragt: Leistung startet dann später als nötig
  • Kein anerkannter Dienst: führt zu Ablehnung oder Eigenzahlung
  • Unklare Diagnose: ärztliche Bescheinigung zu allgemein formuliert
  • Barzahlung statt Überweisung: erschwert Erstattung

Kombination mit Pflegegrad & Entlastungsbetrag

Besteht ein Pflegegrad, können zusätzlich 125 € Entlastungsbetrag/Monat (SGB XI) für alltagsunterstützende Leistungen genutzt werden – ideal, um mehr Stunden Haushaltshilfe zu finanzieren. Bei höherem Bedarf sind Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Sachleistung) sinnvoll.

Praxis- & Rechenbeispiele

Beispiel 1 – Nach OP (ohne Pflegegrad): Frau L. muss 3 Wochen kürzertreten. Der Arzt bestätigt Haushaltsunfähigkeit. Die Kasse genehmigt 5 Tage/Woche je 2 Stunden. Zuzahlung 5–10 €/Tag. Abrechnung direkt über den Dienst – Frau L. hat schnell Entlastung ohne Papierkram.

Beispiel 2 – Schwangerschaft: Herrichten des Haushalts nach Kaiserschnitt fällt schwer. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Kasse voll die Haushaltshilfe – ohne Zuzahlung – für 14 Tage, verlängerbar bei Bedarf.

Beispiel 3 – Mit Pflegegrad 2: Haushaltshilfe über die Kasse für 2 Wochen + zusätzlich 125 € Entlastungsbetrag/Monat für weitere Unterstützung im Alltag (z. B. Wäsche, Einkauf). So lässt sich die entlastende Hilfe zeitlich strecken.

Häufige Fragen (FAQ)

  • Wie schnell wird genehmigt?
    Bei vollständigen Unterlagen oft binnen weniger Tage. In akuten Fällen starten Dienste häufig „vorläufig“ nach telefonischer Zusage.
  • Wer zahlt die Rechnung?
    Zugelassene Dienste rechnen direkt mit der Kasse ab. Bei Privatrechnung: Beleg + Kontoauszug einreichen.
  • Wieviel Stunden sind üblich?
    Je nach Bedarf 1–3 Std./Tag; bei Familien mit kleinen Kindern teils mehr. Maßgeblich ist die ärztliche Einschätzung.
  • Was, wenn abgelehnt wird?
    Innerhalb 1 Monat Widerspruch einlegen: medizinische Begründung präzisieren, erneute Bestätigung einreichen.

Fazit & nächste Schritte

Die Krankenkasse kann Haushaltshilfe schnell und wirksam finanzieren – wenn Antrag, Nachweise und Dienstwahl stimmen. Bei Schwangerschaft entfällt die Zuzahlung, mit Pflegegrad lassen sich Leistungen klug kombinieren. Unser Tipp: früh anrufen, Arztbescheinigung sichern, anerkannten Dienst wählen – dann klappt es zügig mit der Unterstützung.

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