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Haushaltshilfe von der Kasse bezahlt

Haushaltshilfe gibt es auf drei Wegen: über die Krankenkasse bei Schwangerschaft, Krankheit und nach Operationen, über die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 oder privat. Wir prüfen kostenlos, welcher Weg für Sie gilt, und stellen den Antrag.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe und Seniorin sitzen auf dem Sofa und lachen

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe bringt einen Wäschekorb, eine Schwangere sitzt auf dem Sofa

Haushaltshilfe beantragen ist einfacher, als es klingt, wenn jemand den Weg kennt. Wir kennen ihn: Anspruch prüfen, Bescheinigung, Antrag, Start. Sobald die Kasse bewilligt hat, sind wir meist innerhalb weniger Tage da.

Drei Wege zur bezahlten Haushaltshilfe

So läuft der Antrag

Sie melden sich, wir prüfen kostenlos, welcher Weg für Sie gilt. Die ärztliche Bescheinigung besorgen Sie, alles andere erledigen wir mit der Kasse.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Frau sitzt mit einer Tasse Tee unter einer Decke auf dem Sofa
Symbolbild: Haushaltshilfe stellt ein Tablett mit Teekanne ab

Monika und Chaima

Krankheit · Calw

„Als ich länger krank war, hat sich zu Hause immer mehr angesammelt. Seit meine Haushaltshilfe kommt, sind Einkauf und Haushalt erledigt und ich kann meine Kraft für die Genesung nutzen.“
Haushaltshilfe in der Küche, daneben frisch gefaltete Wäsche
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe schneidet Gemüse, ein älterer Herr steht am Herd

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Seniorin begrüßt die Haushaltshilfe an der Haustür

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Welche Kasse ist zuständig, Kranken- oder Pflegekasse?

Bei Schwangerschaft, Krankheit und Operation die Krankenkasse, bei Pflegegrad die Pflegekasse. Wir sortieren das für Sie und übernehmen den Antrag beim richtigen Träger.

Was brauche ich für den Antrag?

Meist nur die ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt derzeit nicht führen können. Den Rest übernehmen wir.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Zahlt die Krankenkasse wegen Krankheit oder nach einer Operation, bleibt ab 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent je Einsatztag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung und bei Leistungen der Pflegekasse fällt keine Zuzahlung an. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.