Gespräch zwischen Arzt und älterer Frau im Krankenhaus

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Unverzichtbare Dokumente für Ihre Selbstbestimmung

Eine umfassende Vorsorge für den medizinischen Ernstfall ist essenziell, um die eigenen Wünsche zu Therapie und Pflege auch dann durchzusetzen, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Zwei zentrale Instrumente sichern dabei die Selbstbestimmung: die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Wie unterscheiden sie sich, worauf ist zu achten, und was muss enthalten sein?


Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen in bestimmten Situationen für Sie infrage kommen. Das gilt etwa, wenn infolge Krankheit, Unfall oder Bewusstlosigkeit keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht. So erhalten Angehörige und Ärzte eindeutige Vorgaben und können entsprechend Ihrem Willen handeln – das entlastet zugleich alle Beteiligten.

Besonders wichtig ist, Ihre Wünsche so klar und präzise wie möglich zu formulieren. Allgemeine Formulierungen wie „kein lebensverlängerndes Leiden“ reichen nicht aus. Stattdessen sollte beispielsweise exakt geregelt werden, ob bei Koma oder Endstadium einer unheilbaren Erkrankung künstliche Beatmung oder Ernährung gewünscht ist.


Wichtige Angaben für eine wirksame Patientenverfügung

Jede Patientenverfügung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse

  • Klar definierte Situationen, wann das Dokument gilt (z.B. dauerhaftes Koma, lebensbedrohliche Erkrankungen)

  • Konkrete Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapie, künstlicher Ernährung und Beatmung

  • Angaben zur organspenderischen Bereitschaft und religiösen Bedürfnissen, falls erwünscht

Es ist sinnvoll, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und auf aktuelle medizinische Möglichkeiten anzupassen.


Die Rolle der Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, im Ernstfall rechtliche und medizinische Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln – sobald Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Der Bevollmächtigte kann ärztliche Maßnahmen genehmigen oder ablehnen, Vertragliches regeln und Behördenkontakte übernehmen, je nachdem, wie weit die Vollmacht gefasst ist.

Die Vorsorgevollmacht deckt Situationen ab, die nicht durch die Patientenverfügung absehbar waren, und sorgt dafür, dass Ihr Wille konsequent umgesetzt wird. So sind Sie umfassend geschützt, falls die Patientenverfügung nicht jede Eventualität beschreibt oder anwaltlich vertreten werden muss.


Unterschiede und Zusammenspiel: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Während Sie in der Patientenverfügung konkrete medizinische Anweisungen festhalten, bestimmt die Vorsorgevollmacht, welche Person Ihren Willen vor Ärzten und Behörden vertritt und durchsetzt. Im Idealfall ergänzen sich beide Dokumente, da nicht jede medizinische Situation im Voraus beschrieben werden kann.


Praxistipp & rechtliche Gültigkeit

Die Patientenverfügung ist für Ärzte, Betreuer und Angehörige rechtlich bindend, solange sie eindeutig gefasst ist. In Notfällen kann sie jedoch übersehen werden – daher empfiehlt es sich, einen Hinweis im Portemonnaie mitzuführen. Die Vorsorgevollmacht wird mit Unterschrift sofort wirksam, sollte aber exakt die gewünschten Bereiche abdecken und vorzugsweise notariell beglaubigt sein, vor allem für bankrechtliche Fragen.

Weiterführende Broschüren, Formulare und Online-Tools zum Erstellen individueller Verfügungen sowie Vollmachten bietet unter anderem das Bundesministerium der Justiz an. 

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