

Ingrid und Joann
Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Der Entlastungsbetrag sind 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, und Haushaltshilfe ist genau das, wofür er gedacht ist. Die Pflegekasse überweist ihn nicht, sie zahlt ihn gegen die Rechnung eines anerkannten Anbieters. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, für Unterstützung im Alltag: Das ist der Entlastungsbetrag. Er wird nicht überwiesen, sondern nur über anerkannte Anbieter abgerechnet. Deshalb bleibt er bei vielen liegen.
Grundlage ist § 45b SGB XI. Anspruch haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1, in jedem Pflegegrad in gleicher Höhe. Bei vollstationärer Pflege besteht er nicht. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar; aufs Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 Euro.
Für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, also genau das, was wir tun: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Arzt und Behörde. Das Gesetz nennt das Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Nicht abrechnen lässt sich Pflege am Menschen, also Waschen, Anziehen oder Medikamente. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig.
Der Anbieter muss anerkannt sein. Das ist der Grund, warum der Betrag so oft verfällt: Die Kasse überweist ihn nicht, und wer keinen anerkannten Anbieter kennt, ruft ihn nie ab. Wir sind anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wer ab Pflegegrad 2 keinen oder nur wenig Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützung im Alltag einsetzen. Das steht in § 45a Abs. 4 SGB XI und heißt Umwandlungsanspruch. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 598 Euro, jeweils zusätzlich zu den 131 Euro. Voraussetzung ist, dass die Sachleistung nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist.
Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, rechnen wir mit Ihnen durch, bevor etwas beauftragt wird. Wie der Alltag damit aussieht, steht auf Haushaltshilfe für Senioren.
Sie brauchen einen Pflegegrad und einen anerkannten Anbieter. Mehr nicht. Einen eigenen Antrag für den Entlastungsbetrag gibt es nicht; die Abrechnung läuft über uns. Ohne Pflegegrad sagen wir Ihnen ehrlich, ob ein Antrag Aussicht hat, und helfen beim Weg dorthin. Das Erstgespräch kostet nichts.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Ja, dafür ist er da. Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung und Begleitung zu Terminen gehören zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Nicht abrechnen lässt sich damit Pflege am Menschen, also Waschen, Anziehen oder Medikamente.
Die 131 Euro gibt es ab Pflegegrad 1 und in jedem Pflegegrad in gleicher Höhe. Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch dazu: Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung lassen sich zusätzlich für Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit Sie die Sachleistung nicht schon für einen Pflegedienst ausgeschöpft haben.
Das hängt vom Stundensatz ab. Wir sagen Ihnen vor dem ersten Einsatz, wie viele Stunden Ihr Betrag deckt und wann er aufgebraucht ist. Sie bekommen keine Rechnung, die Sie nicht erwartet haben.
Nein. Wir sind als Anbieter anerkannt und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung, die Sie einreichen müssen.
Ja. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Nur wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Die Anerkennung regeln die Länder. Eine private Hilfe ohne Anerkennung können Sie beschäftigen, die Pflegekasse zahlt dafür aber nicht.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.