Zum Inhalt springen
FamiliaPlus07032 375318707032 3753187

Entlastungs­betrag

Der Entlastungsbetrag sind 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, und Haushaltshilfe ist genau das, wofür er gedacht ist. Die Pflegekasse überweist ihn nicht, sie zahlt ihn gegen die Rechnung eines anerkannten Anbieters. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe und Seniorin sitzen auf dem Sofa und lachen

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe und älterer Herr spielen am Tisch Karten

131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, für Unterstützung im Alltag: Das ist der Entlastungsbetrag. Er wird nicht überwiesen, sondern nur über anerkannte Anbieter abgerechnet. Deshalb bleibt er bei vielen liegen.

Ihr Anspruch

Grundlage ist § 45b SGB XI. Anspruch haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1, in jedem Pflegegrad in gleicher Höhe. Bei vollstationärer Pflege besteht er nicht. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar; aufs Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 Euro.

Wofür Sie ihn einsetzen können

Für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, also genau das, was wir tun: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Arzt und Behörde. Das Gesetz nennt das Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Nicht abrechnen lässt sich Pflege am Menschen, also Waschen, Anziehen oder Medikamente. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig.

Der Anbieter muss anerkannt sein. Das ist der Grund, warum der Betrag so oft verfällt: Die Kasse überweist ihn nicht, und wer keinen anerkannten Anbieter kennt, ruft ihn nie ab. Wir sind anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ab Pflegegrad 2 ist mehr möglich

Wer ab Pflegegrad 2 keinen oder nur wenig Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützung im Alltag einsetzen. Das steht in § 45a Abs. 4 SGB XI und heißt Umwandlungsanspruch. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 598 Euro, jeweils zusätzlich zu den 131 Euro. Voraussetzung ist, dass die Sachleistung nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist.

Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, rechnen wir mit Ihnen durch, bevor etwas beauftragt wird. Wie der Alltag damit aussieht, steht auf Haushaltshilfe für Senioren.

So kommen Sie dran

Sie brauchen einen Pflegegrad und einen anerkannten Anbieter. Mehr nicht. Einen eigenen Antrag für den Entlastungsbetrag gibt es nicht; die Abrechnung läuft über uns. Ohne Pflegegrad sagen wir Ihnen ehrlich, ob ein Antrag Aussicht hat, und helfen beim Weg dorthin. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau blättert am Küchentisch in einem Fotoalbum
Symbolbild: Haushaltshilfe und Seniorin sehen sich ein Fotoalbum an

Ingrid und Joann

Pflegegrad · Tübingen

„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Drei Kolleginnen stehen zusammen und lachen
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe reicht einer Seniorin einen Blumentopf

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Seniorin begrüßt die Haushaltshilfe an der Haustür

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Darf ich den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen?

Ja, dafür ist er da. Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung und Begleitung zu Terminen gehören zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Nicht abrechnen lässt sich damit Pflege am Menschen, also Waschen, Anziehen oder Medikamente.

Gilt der Betrag bei jedem Pflegegrad gleich?

Die 131 Euro gibt es ab Pflegegrad 1 und in jedem Pflegegrad in gleicher Höhe. Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch dazu: Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung lassen sich zusätzlich für Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit Sie die Sachleistung nicht schon für einen Pflegedienst ausgeschöpft haben.

Wie viele Stunden sind 131 Euro?

Das hängt vom Stundensatz ab. Wir sagen Ihnen vor dem ersten Einsatz, wie viele Stunden Ihr Betrag deckt und wann er aufgebraucht ist. Sie bekommen keine Rechnung, die Sie nicht erwartet haben.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Wir sind als Anbieter anerkannt und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung, die Sie einreichen müssen.

Kann ich nicht genutzte Monate ansparen?

Ja. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Kann ich damit eine Nachbarin oder eine Putzfirma bezahlen?

Nur wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Die Anerkennung regeln die Länder. Eine private Hilfe ohne Anerkennung können Sie beschäftigen, die Pflegekasse zahlt dafür aber nicht.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Telefon oder E-Mail genügt.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.