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Veröffentlicht am 9. Oktober 2025

Barrierefrei wohnen ohne langes Warten

Barrierefrei wohnen: welche Zuschüsse Pflegekasse und KfW 2026 bieten, welche kleinen Umbauten sofort helfen und warum der Antrag vor dem Bau kommt.

Ein Plattformlift an einer Treppe, daneben ein Handlauf.

Barrierefrei wohnen heißt nicht, dass gleich das ganze Bad neu gebaut werden muss. Dieser Beitrag richtet sich an ältere Menschen und ihre Angehörigen, die wissen möchten, welche Zuschüsse es gibt und welche kleinen Änderungen den Alltag schon jetzt sicherer machen.

Barrierefrei wohnen: wo Sie anfangen

Der beste Startpunkt ist ein aufmerksamer Gang durch die Wohnung. Wo muss man sich festhalten? Wo ist es nachts dunkel? Welche Wege sind jeden Tag nötig, etwa zur Toilette, ins Bad oder zur Haustür?

Schreiben Sie auf, was Ihnen auffällt. Diese Liste hilft später in der Beratung und beim Antrag, weil Sie begründen können, wobei eine Maßnahme im Alltag hilft.

Kleine Maßnahmen, die schnell helfen

Vieles lässt sich ohne Handwerker und ohne Antrag erledigen. Oft sind es diese Kleinigkeiten, die Stürzen vorbeugen.

  • Stolperfallen entfernen: lose Teppiche und Läufer weglegen, Kabel an der Wand entlang führen, Schwellen mit Übergangsleisten entschärfen.
  • Licht: Nachtlichter mit Bewegungsmelder im Flur und auf dem Weg ins Bad.
  • Haltegriffe: neben Toilette, Dusche und Badewanne, fest in der Wand verankert. Griffe mit Saugnapf eignen sich nicht, um sich mit dem Körpergewicht abzustützen.
  • Duschhocker oder Badewannenbrett: damit Duschen und Waschen im Sitzen möglich sind.
  • Rutschfeste Matten in Dusche und Wanne sowie vor dem Waschbecken.
  • Häufig Genutztes auf Greifhöhe: Geschirr, Wäsche und Vorräte so einräumen, dass niemand auf einen Stuhl steigen muss.

Ein Duschhocker oder ein Badewannenlifter kann als technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse kommen, teils mit Eigenanteil. Liegt eine Erkrankung zugrunde, läuft ein Hilfsmittel häufig über die Krankenkasse, dann mit ärztlicher Verordnung. Fragen Sie vor dem Kauf nach, welcher Weg für Sie gilt.

Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten

Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Möglich sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1.

Typische Beispiele sind eine bodengleiche Dusche statt der Wanne, ein Treppenlift, breitere Türen oder eine Rampe am Eingang. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert oder ein selbständigeres Leben unterstützt.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse liegen. Legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und beschreiben Sie in wenigen Sätzen, wobei die Maßnahme im Alltag hilft. Wer zur Miete wohnt, spricht bauliche Veränderungen vorher mit dem Vermieter ab.

Noch kein Pflegegrad? Dann lohnt es sich, das zuerst zu klären. Wie das geht, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt.

KfW-Förderung 2026 für barrierearmes Wohnen

Unabhängig von einem Pflegegrad fördert die KfW den Abbau von Barrieren. Der Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ startete im April 2026 neu. Stand September 2026 sind die Bundesmittel ausgeschöpft, neue Anträge nimmt die KfW bis auf Weiteres nicht an. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Falls der Bund für 2027 wieder Mittel bereitstellt, gelten voraussichtlich diese Sätze:

  • Einzelmaßnahmen: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro.
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 6.250 Euro.

Auch hier gilt: Antrag vor Beginn der Maßnahme, und vorher bei der KfW prüfen, ob wieder Mittel bereitstehen. Wer jetzt umbauen muss, kann auf den Kredit KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“ ausweichen; der läuft unabhängig vom Zuschuss weiter.

Ob sich der Zuschuss der Pflegekasse und die Förderung der KfW für dieselbe Maßnahme verbinden lassen, klären Sie am besten vorab mit beiden Stellen.

Wohnberatung nutzen

Bevor Sie Angebote von Handwerksbetrieben einholen, lohnt sich ein Gespräch mit einer Wohnberatungsstelle, einem Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Die Pflegeberatung der Pflegekasse ist für Versicherte kostenlos. Fragen Sie bei Wohnberatungsstellen nach, ob ein Hausbesuch möglich ist. Wer die Wohnung mit eigenen Augen sieht, erkennt oft Lösungen, an die man selbst nicht gedacht hat.

Die richtige Reihenfolge

  1. Wohnung durchgehen und Schwachstellen notieren.
  2. Beraten lassen: Wohnberatung, Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung der Kasse.
  3. Kostenvoranschläge einholen.
  4. Anträge stellen: bei der Pflegekasse und gegebenenfalls bei der KfW.
  5. Erst dann den Auftrag vergeben. Am sichersten warten Sie die Zusage ab.
  6. Rechnungen aufbewahren und wie vereinbart einreichen.

Was im Alltag außerdem entlastet

Eine sichere Wohnung ist das eine. Das andere ist die Frage, wer einkauft, die Wäsche macht oder zum Arzttermin begleitet. Hier setzt FamiliaPlus an: Wir sind Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, kein Handwerksbetrieb. Mit Pflegegrad kann dafür der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat genutzt werden. Mehr dazu unter Alltagshilfe für Senioren.

Wenn Sie unsicher sind, womit Sie beginnen sollen, schildern Sie uns Ihre Lage in der kostenlosen Erstberatung.

Häufige Fragen

Muss ich den Zuschuss der Pflegekasse vor dem Umbau beantragen?

Ja. Der Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gehört vor Beginn der Arbeiten zur Pflegekasse. Legen Sie am besten einen Kostenvoranschlag bei.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Umbau?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, Pflegegrad 1 reicht bereits.

Gibt es die KfW-Förderung für barrierearmes Wohnen 2026 noch?

Derzeit nicht. Der Investitionszuschuss 455-B startete im April 2026 neu, die Bundesmittel sind nach Angaben der KfW inzwischen ausgeschöpft. Neue Anträge sind bis auf Weiteres nicht möglich, bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Möglich bleibt der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“.

Bezahlt die Kasse einen Duschhocker?

Ein Duschhocker kann als technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse kommen, teils mit Eigenanteil. Liegt eine Erkrankung zugrunde, ist oft die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung zuständig.

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