Kategorie: Pflegegrad & Leistungen

Infos zu Pflegegraden, Entlastungsleistungen und gesetzlichen Ansprüchen.

  • Haushaltshilfe im Landkreis Böblingen & Umgebung – so finden Sie verlässliche Unterstützung 2025

    Haushaltshilfe im Landkreis Böblingen & Umgebung – so finden Sie verlässliche Unterstützung 2025

    Zuverlässige Haushaltshilfen sind für viele Familien im Landkreis Böblingen und den umliegenden Regionen wie Tübingen oder Calw unverzichtbar geworden. Ob nach einer Krankheit, während der Schwangerschaft oder im Alter – die Nachfrage nach qualifizierter Unterstützung im Haushalt wächst stetig. Doch wie findet man eine vertrauenswürdige Hilfe in der Nähe, und wann beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

    Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie eine passende Haushaltshilfe im Raum Böblingen finden, welche Unterschiede es zwischen privaten und anerkannten Diensten gibt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Außerdem erfahren Sie, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden können und wie der Antrag gestellt wird.


    Warum Haushaltshilfen im Landkreis Böblingen so gefragt sind

    Der Alltag vieler Familien ist heute eng getaktet: Beruf, Kinder, Pflege und Haushalt – all das parallel zu bewältigen, ist oft kaum möglich. Im Landkreis Böblingen mit Städten wie Herrenberg, Sindelfingen und Weil im Schönbuch leben viele Berufspendler, die wenig Zeit für den Haushalt haben. Auch ältere Menschen und Alleinerziehende greifen zunehmend auf professionelle Unterstützung zurück.

    Hinzu kommt: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in bestimmten Fällen, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder bei einem anerkannten Pflegegrad. Damit ist die Haushaltshilfe nicht nur eine Komfortleistung, sondern ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung.


    Private oder anerkannte Haushaltshilfe – wo liegt der Unterschied?

    Grundsätzlich können Sie zwischen einer privat organisierten und einer anerkannten Haushaltshilfe nach § 45b SGB XI wählen. Während private Helferinnen oft auf Stundenbasis direkt beschäftigt werden, arbeiten anerkannte Dienste über Träger oder Pflegedienste, die von der Landesbehörde zugelassen sind.

    • Private Haushaltshilfe: flexibel, aber selbst zu organisieren (Vertrag, Versicherung, Abrechnung)
    • Anerkannte Hilfe: über Pflege- oder Entlastungsdienst buchbar, Kostenübernahme durch Kasse möglich

    FamiliaPlus arbeitet ausschließlich mit anerkannten Kräften und geprüften Kooperationspartnern zusammen. Dadurch ist eine sichere Abrechnung über Krankenkasse oder Pflegekasse möglich.


    Kostenübernahme & gesetzliche Grundlagen

    Die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe richtet sich nach der individuellen Situation. Es gibt zwei zentrale Rechtsgrundlagen:

    • § 38 SGB V – Haushaltshilfe bei Krankheit: Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten (z. B. nach einer Operation oder während der Schwangerschaft).
    • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich 131 Euro für Unterstützung im Alltag – auch für haushaltsnahe Dienste.

    Zusätzlich gibt es Zuschüsse und Kombinationsmöglichkeiten, die Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad & Leistungen im Detail nachlesen können.


    Haushaltshilfe im Landkreis Böblingen – regionale Besonderheiten

    Der Landkreis Böblingen bietet eine gute Versorgung mit anerkannten Diensten, vor allem in den größeren Städten wie Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg. In kleineren Gemeinden – etwa Jettingen, Mötzingen oder Aidlingen – ist die Verfügbarkeit begrenzter, weshalb sich eine frühzeitige Anfrage lohnt.

    FamiliaPlus ist im gesamten Landkreis aktiv und vermittelt Haushaltshilfen, die speziell auf Familien, Senioren und pflegebedürftige Personen zugeschnitten sind. Die Leistungen reichen von Reinigung und Wäschepflege bis zu Einkäufen und Betreuungszeiten – alles abrechenbar über die Pflegekasse.

    Tübingen & Calw – regionale Unterschiede

    Auch in den Nachbarlandkreisen Tübingen und Calw steigt der Bedarf an alltagsnaher Unterstützung. Während im Raum Tübingen viele soziale Träger und kirchliche Dienste tätig sind, dominieren im Landkreis Calw kleinere Anbieter und Nachbarschaftshilfen. FamiliaPlus kooperiert in beiden Regionen mit zertifizierten Partnern, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.


    So erkennen Sie eine seriöse Haushaltshilfe

    • Nachweis einer behördlichen Anerkennung oder Kooperation mit einem Pflegedienst
    • Transparente Preisgestaltung & Abrechnung über Krankenkasse oder Pflegekasse
    • Positive Bewertungen oder Empfehlungen im Umfeld
    • Persönlicher Ersttermin & klare Kommunikation
    • Langfristige Zuverlässigkeit und feste Ansprechpartner

    Tipp: Lassen Sie sich immer die Zulassungsnummer des Anbieters zeigen. Nur so ist eine Kostenerstattung über die Pflegekasse garantiert.


    So läuft der Antrag bei der Krankenkasse ab

    • Antrag auf Haushaltshilfe telefonisch oder schriftlich bei der Krankenkasse stellen
    • Ärztliche Bescheinigung oder Pflegegrad-Nachweis beilegen
    • Kostenvoranschlag eines anerkannten Dienstes einreichen
    • Bewilligung abwarten – meist innerhalb von 1–2 Wochen
    • Leistung starten und monatlich über die Kasse abrechnen

    FamiliaPlus unterstützt Sie kostenlos bei der Antragstellung und kümmert sich um die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. So sparen Sie Zeit und vermeiden bürokratische Hürden.


    Fazit: Regionale Unterstützung gezielt nutzen

    Eine Haushaltshilfe ist mehr als nur praktische Unterstützung – sie bedeutet Entlastung, Sicherheit und Lebensqualität. Besonders im Landkreis Böblingen sowie in Tübingen und Calw gibt es vielfältige Angebote, die durch Krankenkassen oder Pflegekassen gefördert werden. Mit FamiliaPlus finden Sie eine geprüfte und vertrauenswürdige Hilfe direkt aus Ihrer Region – schnell, professionell und individuell abgestimmt.

  • Pflegegrad richtig beantragen – Anleitung, Tipps & häufige Fehler vermeiden

    Pflegegrad richtig beantragen – Anleitung, Tipps & häufige Fehler vermeiden

    Ein anerkannter Pflegegrad ist der Schlüssel zu wichtigen Unterstützungen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen, Zuschüsse für Wohnraumanpassung, Hilfsmittel und mehr. Wer den Antrag strukturiert vorbereitet und die Begutachtung realistisch zeigt, spart Zeit, Nerven und holt die Leistungen, die wirklich benötigt werden. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – mit Checklisten, Beispielen, typischen Fehlern und konkreten Praxistipps.


    Inhaltsverzeichnis


    Warum der Pflegegrad so wichtig ist

    Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Sie erhalten und in welcher Höhe. Dazu zählen u. a. Pflegegeld (für private Pflege), Pflegesachleistungen (über ambulante Dienste), Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für alltagsunterstützende Angebote, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Hilfsmittel. Ein passender Pflegegrad schafft zudem Planungssicherheit und entlastet Angehörige.

    Vorbereitung: Alltag dokumentieren & Unterlagen sammeln

    Eine starke Grundlage sind ehrliche, konkrete Alltagsbeispiele. Führen Sie mindestens 14 Tage lang ein Pflegetagebuch: Was fällt schwer, wobei ist Hilfe nötig, wie oft und wie lange? Halten Sie Unfälle, Stürze, Orientierungsprobleme, nächtliche Unruhe, Vergesslichkeit, An-/Auskleiden, Körperpflege, Essen/Trinken, Medikamenteneinnahme, Arzt- und Therapieorganisation fest.

    Checkliste Unterlagen

    • Ärztliche Befunde, Diagnosen, Therapie-/Medikamentenpläne
    • Berichte von Klinik/Reha, Entlassungsbriefe
    • Pflegetagebuch (mind. 14 Tage, besser 21–28 Tage)
    • Nachweise über Hilfsmittel, Sturzprotokolle, Notrufeinsätze
    • Kontaktliste der Mitpflegenden und ggf. Haushaltshilfe

    Antrag stellen – Schritt-für-Schritt

    • Pflegekasse kontaktieren: formlos anrufen, Antragsdatum notieren; Formulare kommen per Post/online.
    • Formulare ausfüllen: Alltagseinschränkungen präzise schildern (nicht „manchmal“, sondern „täglich/3× pro Woche …“).
    • Unterlagen beilegen: Befunde, Pflegetagebuch, Medikamentenliste, Hilfsmittel/Verordnungen.
    • Termin abstimmen: Begutachtung zu Hause (oder per Video). Wichtig: Angehörige/Betreuungspersonen sollen dabei sein.

    Tipp: Schreiben Sie sich vorab Stichpunkte zu allen Bereichen, die schwerfallen. Der rote Faden hilft in der Begutachtung – gerade, wenn Nervosität oder Scham eine Rolle spielen.

    Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

    Die Begutachtung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Module): Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen/psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen, Alltagsleben/soziale Kontakte. Es geht nicht nur um Körperpflege, sondern um das Gesamtbild der Selbstständigkeit im Alltag.

    So präsentieren Sie den Alltag realistisch

    • Zeigen, nicht verstecken: Hilfsmittel, Haltegriffe, Duschsitz, Pflegebett – alles offen zeigen.
    • Schwere Tage zählen mit: Auch wenn „gute Tage“ existieren, sind „schlechte Tage“ entscheidend.
    • Beispiele nennen: „Ohne Hilfe nur Katzenwäsche“, „Nachts 3-mal Orientierung verloren“.
    • Stürze/Unsicherheiten und Medikamentenmanagement ansprechen.
    • Angehörige berichten lassen: Fremdbeobachtung ist oft ausschlaggebend.

    Wichtig: Begutachtungen sind keine Prüfungen, sondern sollen den realen Bedarf sichtbar machen. Freundlichkeit ist gut – aber keine Überperformance am Begutachtungstag.

    Häufige Fehler & wie Sie sie vermeiden

    • „Wird schon klappen“ ohne Vorbereitung: Pflegetagebuch fehlt, Beispiele bleiben vage.
    • Überkompensation: Aus Scham wird Hilfe verschwiegen – das senkt die Einstufung.
    • Fokus nur auf Körperpflege: Kognition, Orientierung, nächtliche Unruhe, Antrieb werden vergessen.
    • Allein in die Begutachtung: keine Zeugen, keine Ergänzungen – wichtige Infos fehlen.
    • Keine Nachweise: Befunde, Entlassbriefe, Sturzprotokolle, Medikamentenpläne fehlen.

    Nach dem Bescheid: Leistungen optimal nutzen

    Mit dem Pflegegrad öffnen sich mehrere Leistungspfade. Eine kompakte Übersicht finden Sie unter Pflegegrad & Leistungen. Grundsätzlich gilt:

    • Pflegegeld: monatliche Zahlung, wenn Angehörige/Privatpersonen pflegen.
    • Pflegesachleistungen: ambulante Dienste übernehmen definierte Leistungen.
    • Kombinationsleistungen: Mischung aus beidem – flexibel anpassbar.
    • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für anerkannte Alltags-/Betreuungsangebote (z. B. Haushaltshilfe).
    • Wohnumfeld: Zuschüsse für Umbauten/Hilfsmittel, wenn nötig.

    Tipp: Leistungen lassen sich kombinieren. Wer Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann z. B. (je nach Kassenpraxis) Anteile für Alltagsentlastung nutzen. Holen Sie sich dazu individuelle Beratung.

    Widerspruch einlegen – so erhöhen Sie die Chancen

    Wirkt der Pflegegrad zu niedrig oder wurde abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Struktur ist entscheidend: neue/aktualisierte Befunde, konkretes Pflegetagebuch, Stellungnahmen der Angehörigen und ggf. ergänzende Fotos (z. B. Hilfsmittel, Umbauten) helfen bei der Neubewertung.

    Widerspruch – Mini-Checkliste

    • Frist notieren (1 Monat)
    • Begründung am Alltag ausrichten (Module, Beispiele, Häufigkeit)
    • Aktualisierte Arztberichte/Befunde beilegen
    • Pflegetagebuch (neuer Zeitraum) mitsenden
    • Unterstützer (z. B. Pflegedienst) um kurze Stellungnahme bitten

    Praxisbeispiele & Mini-Rechenbeispiele

    Beispiel A – Demenz, unsichtbare Hürden: Herr S. kann sich waschen/anziehen, verliert aber Orientierung, vergisst Medikamente, hat nächtlichen Bewegungsdrang. Ohne Dokumentation wurde zunächst ein niedriger Pflegegrad vorgeschlagen. Mit konkretem Pflegetagebuch (Nächte, Weglauftendenz, Gefahren) und Medikamenten-/Arztorganisation wurde im Widerspruch höher eingestuft.

    Beispiel B – Sturz & Mobilität: Frau M. stürzt 2-mal im Monat, Treppensteigen nur unter Aufsicht, Duschen nur mit Sitz/Griffen. Der MD bewertet Mobilität/Selbstversorgung als eingeschränkt. Ergebnis: passender Pflegegrad – damit Zugriff auf Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Badumbau.

    Mini-Rechenlogik (Kombination): Werden Pflegesachleistungen z. B. nur zu 50 % genutzt, kann das anteilige Pflegegeld in Höhe der ungenutzten Prozent ausgezahlt werden (je nach Kassenpraxis). So lässt sich professionelle Pflege mit familiärer Hilfe kombinieren.

    FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad

    • Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
      Je nach Auslastung wenige Wochen. Akutfälle können schneller priorisiert werden.
    • Kann ich die Begutachtung verschieben?
      Ja, aber vermeiden Sie lange Pausen. Stimmen Sie einen Termin ab, an dem eine Bezugsperson dabei sein kann.
    • Video-Begutachtung – ja oder nein?
      Wenn möglich: vor Ort. Bei Video unbedingt für gute Sicht/Audio sorgen und Hilfsmittel zeigen.
    • Muss ich alle Hilfen offenlegen?
      Ja. Auch „heimliche“ Unterstützung (z. B. tägliche Telefon-Erinnerungen) zeigt den realen Bedarf.
    • Gibt es eine Pflichtberatung?
      Bei Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungseinsätze vorgeschrieben (Häufigkeit abhängig vom Pflegegrad).

    Fazit & nächste Schritte

    Mit guter Vorbereitung, einem ehrlichen Pflegetagebuch und einer klaren Darstellung in der Begutachtung erhalten Sie die Einstufung, die zu Ihrem Alltag passt. Nutzen Sie danach alle Bausteine – Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombi-Modelle, den Entlastungsbetrag (131 €) und Zuschüsse. So entsteht eine tragfähige Versorgung, die Angehörige entlastet und Selbstständigkeit stärkt.

    Leistungen prüfen & kombinieren · Alltagshilfe organisieren · Rechte & Finanzierung verstehen

  • Entlastungsleistungen 2025: Kostenfreie Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

    Entlastungsleistungen 2025: Kostenfreie Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

    Pflege zu Hause kann fordernd sein – ob für Familienmitglieder, Ehepartner oder Freunde. Viele leisten Großartiges im Alltag, doch jeder Mensch braucht gelegentlich Entlastung und eine Pause vom Pflegealltag.

    Die Pflegekassen bieten ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat: Dieses Budget kann flexibel für qualitätsgesicherte Angebote genutzt werden. Dazu zählen stundenweise Betreuung, Unterstützung bei der Hausarbeit, Hilfe beim Einkaufen oder sogar eine ganze Woche Auszeit.


    Wer hat Anspruch und wie funktioniert die Entlastung?

    Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad – egal ob Pflegegrad 1 oder höher – haben gemäß § 45b SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Das Ziel: Pflegebedürftige und deren Angehörige entlasten, die Selbständigkeit stärken und den Verbleib im vertrauten Zuhause ermöglichen.

    Die 131 Euro monatlich werden nicht bar ausgezahlt, sondern stehen zur Erstattung bestimmter Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Wichtig: Die Angebote müssen von der zuständigen Landesbehörde zertifiziert sein – häufig sind das Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ambulante Pflegedienste mit anerkanntem Status.


    Typische Einsatzbereiche für Entlastungsleistungen

    • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäschepflege, Kochen

    • Alltagsbegleitung: Spazierengehen, Behördengänge, Arztbesuche

    • Betreuungsdienste: Gesellschaft leisten, Gespräche führen

    • Verhinderungspflege: Temporäre Ersatzpflege bei Abwesenheit der Angehörigen

    • Kurzzeitige Auszeiten – auch stundenweise oder für mehrere Tage

    Die Entlastungsleistungen sind vor allem für pflegende Angehörige gedacht, die oft an ihre physischen und psychischen Grenzen stoßen.


    Guthaben: Unbenutzte Entlastungsleistungen sammeln sich an

    Wer den Anspruch auf Entlastungsleistungen einige Monate nicht nutzt, kann die angesparten Beträge noch bis zum 30.06. des Folgejahres abrufen. Maximal sind dies bis zu 1.572 Euro im Jahr (12 x 131 Euro). Dieses Guthaben verfällt nicht am Monatsende, sondern ist als Budget für flexible Auszeiten, professionelle Hilfe oder langfristige Planung nutzbar.

    Lassen Sie sich individuell beraten – mit einem Bedarfsplan kann der optimale Umfang der Entlastungsleistungen für die persönliche Lebenssituation abgestimmt werden.


    Fazit: Entlastungsbetrag 2025 nutzen!

    Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten für Entlastungsleistungen bis zu 131 Euro monatlich, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Nutzen Sie die Leistung bewusst, um Ihre Lebensqualität und die Ihrer Angehörigen dauerhaft zu sichern – für mehr Kraft und Zeit im Alltag

  • Neue Pflegeleistungsbeträge ab 01.01.2025 – Alle wichtigen Änderungen im Überblick

    Neue Pflegeleistungsbeträge ab 01.01.2025 – Alle wichtigen Änderungen im Überblick

    Ab dem 1. Januar 2025 treten deutliche Verbesserungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Mit der Erhöhung der Pflegeleistungsbeträge um 4,5 Prozent profitieren Pflegebedürftige ebenso wie ihre Angehörigen von spürbar mehr finanzieller Unterstützung. Ob Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen – die angepassten Beträge erleichtern die Pflege und schaffen zusätzliche Sicherheit im Alltag.

    Wer sich rechtzeitig informiert, kann die neuen Regelungen optimal für die eigene Situation einsetzen und dadurch finanzielle Entlastung sowie mehr Lebensqualität erzielen.


    Was ändert sich konkret ab 2025?

    Die Anpassung der Pflegeleistungen betrifft alle Pflegegrade (1 bis 5) und umfasst verschiedene Leistungsarten:

    • Pflegesachleistungen: Steigen von 214 € auf 224 € pro Monat.

    • Pflegeverbrauchshilfsmittel: Erhöhung von 40 € auf 42 €.

    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bisher 4.000 €, künftig bis zu 4.180 € Zuschuss.

    Diese Erhöhungen tragen dazu bei, pflegerische Maßnahmen flexibler zu gestalten und Angehörige finanziell zu entlasten.


    Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige

    Die angepassten Beträge eröffnen neue Möglichkeiten, die Pflege sowohl im häuslichen Umfeld als auch durch professionelle Unterstützung zu organisieren:

    • Mehr finanzielle Spielräume für Pflegeaufwendungen.

    • Unterstützung für Angehörige, die durch Kurzzeitpflege oder Entlastungsleistungen dringend benötigte Pausen erhalten.

    • Sicherere Versorgung im Alltag, da Pflegekräfte und Dienste durch höhere Mittel besser ausgestattet werden.

    • Digitale Unterstützung, um Abläufe zu organisieren und Pflege transparenter zu gestalten.

    Damit wird die Pflegeversicherung ab 2025 nicht nur leistungsfähiger, sondern auch zukunftsorientierter.


    Pflegegrad und Anspruch

    Der Pflegegrad ist entscheidend, um bestimmen zu können, welche Beträge und Leistungen Ihnen zustehen. Je nach Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5, erhöhen sich die monatlichen Leistungen ab 2025 deutlich. Durch die neue Anpassung können Sie:

    • den Anspruch auf Kurzzeitpflege besser ausschöpfen,

    • Entlastungsleistungen zur Unterstützung des Haushalts oder durch Alltagsbegleiter intensiver nutzen,

    • zusätzlich auf verbesserte Sachleistungen zurückgreifen.

    Eine rechtzeitige Beratung im Dezember 2024 ist empfehlenswert, damit keine Ansprüche verloren gehen.


    Entlastungsleistungen und Haushaltshilfen

    Pflegebedürftige und ihre Familien erhalten künftig eine höhere finanzielle Unterstützung für Alltagshelfer, Haushaltshilfen oder Begleitdienste. Besonders Angehörige, die oft mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen müssen, profitieren von diesen Anpassungen.

    Die neuen Beträge machen es einfacher, individuelle Pflegearrangements zu schaffen, die nicht nur die pflegebedürftige Person stärken, sondern auch die Angehörigen entlasten.


    Digitale Pflege 2025

    Eine Neuerung, die gerade in Zukunft noch bedeutender wird, betrifft die digitalen Pflegeanwendungen. Ab 2025 stehen jeden Monat 53 Euro für digitale Tools und Apps zur Verfügung. Diese Anwendungen helfen dabei, Pflegeprozesse zu organisieren, die Kommunikation zwischen Pflegenden und Angehörigen zu erleichtern und den Alltag effizienter zu gestalten.


    Was bedeutet das für Pflegekräfte?

    Auch Pflegekräfte spüren die positiven Effekte der Reform:

    • Erhöhung der finanziellen Mittel durch die Leistungsanpassung.

    • Mehr Ressourcen, um Pflegequalität und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

    • Unterstützung durch digitale Anwendungen, die die Dokumentation und Organisation erleichtern.

    Damit profitieren sowohl Pflegebedürftige als auch die Personen, die sie tagtäglich versorgen.


    Übersicht: Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2025

    • Pflegesachleistungen: +10 € (214 € → 224 €)

    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: +2 € (40 € → 42 €)

    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: +180 € (4.000 € → 4.180 €)

    • Digitale Pflegeanwendungen: +3 € (50 € → 53 €)

    Diese Anpassungen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) und gelten bundesweit ab dem 01. Januar 2025.


    Fazit: Jetzt rechtzeitig informieren und Vorteile sichern

    Die neuen Pflegeleistungsbeträge bringen ab Anfang 2025 spürbare Erleichterungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Mit den höheren Zuschüssen lassen sich Pflegekosten flexibler abdecken und bessere Strukturen für Alltag und Betreuung schaffen. Wer bereits im Dezember 2024 Beratung in Anspruch nimmt, kann seine Ansprüche optimal nutzen und direkt profitieren.