

Helga und Sevim
Pflegegrad · Nagold
„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“
Bei Pflegegrad 3 können Sie den Haushalt vollständig abgeben: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen. Dafür stehen bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat und die Verhinderungspflege bereit. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Bei Pflegegrad 3 ist der Unterstützungsbedarf erheblich, und meistens tragen ihn Angehörige. Der Haushalt ist der Teil, den Sie vollständig abgeben können.
Auch bei Pflegegrad 3 gilt: bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag jeden Monat, dazu die Verhinderungspflege als Jahresbudget, wenn die Pflegeperson ausfällt oder Pause braucht. Beides rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern Beträge. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz Ihres Anbieters ab. Fragen Sie danach, bevor Sie zusagen, und lassen Sie sich sagen, ob An- und Abfahrt mitgerechnet werden.
Rechnen können Sie bei Pflegegrad 3 mit drei Töpfen: 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Dazu 3.539 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege, die sich auch stundenweise abrufen lässt. Und wenn ein Pflegedienst Ihre Sachleistung nicht ausschöpft, lassen sich bis zu 598 Euro im Monat davon in Alltagshilfe umwandeln.
Zusammen ist das erheblich mehr als die 131 Euro, mit denen die meisten rechnen. Die wenigsten nutzen alle drei Töpfe.
Verlässliche, feste Einsätze: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen. Wir arbeiten neben der Pflege, nicht an ihrer Stelle, und stimmen uns ab, wenn ein Pflegedienst im Haus ist.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Nagold
„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern Beträge. Bei Pflegegrad 3 sind das 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, 3.539 Euro Verhinderungspflege im Jahr und, wenn ein Pflegedienst die Sachleistung nicht ausschöpft, bis zu 598 Euro im Monat daraus. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz ab. Wir rechnen es Ihnen kostenlos vor.
Für den Haushalt allein oft ja, für mehr nicht. Deshalb kombinieren wir ihn mit der Verhinderungspflege und sagen ehrlich, was damit abgedeckt ist und was nicht.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.