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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 halten wir den Haushalt am Laufen, während Sie sich um den Menschen kümmern. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und die Verhinderungspflege stehen dafür bereit und bleiben oft ungenutzt. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe und Seniorin trinken zusammen Kaffee am Tisch

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe und Seniorin lachen Wange an Wange

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und für Angehörige einen Alltag am Limit. Den Haushalt müssen Sie dabei nicht auch noch stemmen.

Ihre Leistungen

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich und die Verhinderungspflege stehen auch hier zur Verfügung und bleiben in vielen Familien ungenutzt. Wir rechnen beides direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie wir unterstützen

Wir halten den Haushalt am Laufen, während Sie sich um den Menschen kümmern: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung. Wenn Sie selbst eine Pause brauchen, übernehmen wir über die Verhinderungspflege auch stundenweise die Betreuung im Alltag.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau gießt eine Geranie auf der Fensterbank
Symbolbild: Haushaltshilfe gießt eine Geranie, die eine Seniorin hält

Helga und Sevim

Pflegegrad · Nagold

„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“
Älterer Herr kocht am Herd, die Haushaltshilfe steht daneben und lacht
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und älterer Herr spielen am Tisch Karten

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Haushaltshilfe und älterer Herr gehen am Tisch Unterlagen durch

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Arbeiten Sie mit dem Pflegedienst zusammen?

Ja. Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, wir Haushalt und Alltag. Beides zusammen hält die Versorgung zuhause stabil.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.