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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 geben Sie Wäsche, Einkauf und Ordnung an uns ab. Unsere Einsätze stimmen wir mit dem Pflegedienst ab, der bei Ihnen im Haus ist. Bezahlt wird aus Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Haushaltshilfe und älterer Herr spielen am Tisch Karten

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe und Seniorin am Esstisch, dahinter ein Bücherregal

Bei Pflegegrad 5 dreht sich zuhause alles um die Versorgung. Wäsche, Einkauf und Ordnung laufen nebenher mit, meist auf Kosten der Angehörigen. Diesen Teil geben Sie an uns ab.

Ihre Leistungen

Auch bei Pflegegrad 5: monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege als Jahresbudget. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und stimmen unsere Einsätze mit dem Pflegedienst ab, der bei Ihnen im Haus ist.

Wie wir unterstützen

Zuverlässig und mit fester Kraft: Einkauf, Kochen, frische Wäsche, eine Wohnung, in der Versorgung möglich bleibt. Damit die Kraft der Familie dort bleibt, wo sie gebraucht wird.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau gießt eine Geranie auf der Fensterbank
Symbolbild: Haushaltshilfe gießt eine Geranie, die eine Seniorin hält

Helga und Sevim

Pflegegrad · Nagold

„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“
Älterer Herr kocht am Herd, die Haushaltshilfe steht daneben und lacht
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und Seniorin sitzen auf dem Sofa und lachen

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Seniorin begrüßt die Haushaltshilfe an der Haustür

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Lohnt sich Haushaltshilfe, wenn schon ein Pflegedienst kommt?

Gerade dann. Der Pflegedienst hat feste Minuten für die Pflege, der Haushalt fällt hinten runter. Wir schließen genau diese Lücke.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.