

Helga und Sevim
Pflegegrad · Nagold
„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“
Bei Pflegegrad 5 geben Sie Wäsche, Einkauf und Ordnung an uns ab. Unsere Einsätze stimmen wir mit dem Pflegedienst ab, der bei Ihnen im Haus ist. Bezahlt wird aus Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Bei Pflegegrad 5 dreht sich zuhause alles um die Versorgung. Wäsche, Einkauf und Ordnung laufen nebenher mit, meist auf Kosten der Angehörigen. Diesen Teil geben Sie an uns ab.
Auch bei Pflegegrad 5: monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege als Jahresbudget. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und stimmen unsere Einsätze mit dem Pflegedienst ab, der bei Ihnen im Haus ist.
Zuverlässig und mit fester Kraft: Einkauf, Kochen, frische Wäsche, eine Wohnung, in der Versorgung möglich bleibt. Damit die Kraft der Familie dort bleibt, wo sie gebraucht wird.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Nagold
„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Gerade dann. Der Pflegedienst hat feste Minuten für die Pflege, der Haushalt fällt hinten runter. Wir schließen genau diese Lücke.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.