Putzfrau mit Putzmittel zeigt Daumen hoch

Entlastungsleistungen 2025: Kostenfreie Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflege zu Hause kann fordernd sein – ob für Familienmitglieder, Ehepartner oder Freunde. Viele leisten Großartiges im Alltag, doch jeder Mensch braucht gelegentlich Entlastung und eine Pause vom Pflegealltag.

Die Pflegekassen bieten ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat: Dieses Budget kann flexibel für qualitätsgesicherte Angebote genutzt werden. Dazu zählen stundenweise Betreuung, Unterstützung bei der Hausarbeit, Hilfe beim Einkaufen oder sogar eine ganze Woche Auszeit.


Wer hat Anspruch und wie funktioniert die Entlastung?

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad – egal ob Pflegegrad 1 oder höher – haben gemäß § 45b SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Das Ziel: Pflegebedürftige und deren Angehörige entlasten, die Selbständigkeit stärken und den Verbleib im vertrauten Zuhause ermöglichen.

Die 131 Euro monatlich werden nicht bar ausgezahlt, sondern stehen zur Erstattung bestimmter Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Wichtig: Die Angebote müssen von der zuständigen Landesbehörde zertifiziert sein – häufig sind das Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ambulante Pflegedienste mit anerkanntem Status.


Typische Einsatzbereiche für Entlastungsleistungen

  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäschepflege, Kochen

  • Alltagsbegleitung: Spazierengehen, Behördengänge, Arztbesuche

  • Betreuungsdienste: Gesellschaft leisten, Gespräche führen

  • Verhinderungspflege: Temporäre Ersatzpflege bei Abwesenheit der Angehörigen

  • Kurzzeitige Auszeiten – auch stundenweise oder für mehrere Tage

Die Entlastungsleistungen sind vor allem für pflegende Angehörige gedacht, die oft an ihre physischen und psychischen Grenzen stoßen.


Guthaben: Unbenutzte Entlastungsleistungen sammeln sich an

Wer den Anspruch auf Entlastungsleistungen einige Monate nicht nutzt, kann die angesparten Beträge noch bis zum 30.06. des Folgejahres abrufen. Maximal sind dies bis zu 1.572 Euro im Jahr (12 x 131 Euro). Dieses Guthaben verfällt nicht am Monatsende, sondern ist als Budget für flexible Auszeiten, professionelle Hilfe oder langfristige Planung nutzbar.

Lassen Sie sich individuell beraten – mit einem Bedarfsplan kann der optimale Umfang der Entlastungsleistungen für die persönliche Lebenssituation abgestimmt werden.


Fazit: Entlastungsbetrag 2025 nutzen!

Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten für Entlastungsleistungen bis zu 131 Euro monatlich, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Nutzen Sie die Leistung bewusst, um Ihre Lebensqualität und die Ihrer Angehörigen dauerhaft zu sichern – für mehr Kraft und Zeit im Alltag

Sie möchten diesen Artikel teilen? Kein Problem!