Pflege kostet – doch vieles lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Wer die richtigen Nachweise hat, kann Pflege- und Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
FamiliaPlus erklärt, wie Sie Ihre Ausgaben optimal geltend machen, was das Finanzamt akzeptiert und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
1. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung
Hierzu zählen medizinisch notwendige Pflegeleistungen, Fahrtkosten, Medikamente oder Hilfsmittel. Voraussetzung: Sie tragen die Kosten selbst und erhalten keine Erstattung von Kasse oder Versicherung.
- Pflegeleistungen und Betreuungskosten
- Medizinische Hilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegebett)
- Pflegebedingte Umbauten der Wohnung
- Fahrtkosten zu Arzt oder Pflegeeinrichtung
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Wer eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung beschäftigt, kann bis zu 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzen – maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: unbare Zahlung und ordentliche Rechnung.
- Reinigung, Wäsche, Einkaufen
- Betreuung im Alltag oder Spaziergänge
- Pflegeunterstützung zu Hause
3. Pflegepauschbetrag nutzen
Wenn Sie Angehörige unentgeltlich pflegen, steht Ihnen ein Pauschbetrag von bis zu 1.800 € jährlich zu – unabhängig von tatsächlichen Kosten. Diese Regelung gilt für häusliche Pflege im eigenen Umfeld.
Fazit: Pflegekosten clever absetzen
Mit etwas Planung lassen sich hohe Steuerersparnisse erzielen. Bewahren Sie alle Rechnungen, Kontoauszüge und Nachweise auf. FamiliaPlus unterstützt Sie dabei, die passenden Pflegeleistungen mit steuerlichen Vorteilen zu kombinieren.