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Alltagshilfe für Senioren

Alltagshilfe für Senioren: Einkauf, Haushalt, Begleitung und Gesellschaft. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse mit. Feste Ansprechpartnerin vor Ort.

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Haushaltshilfe schiebt eine lachende Seniorin im Rollstuhl durch den Park

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen

Zuhause alt werden funktioniert, wenn der Alltag mitspielt. Wir übernehmen die Dinge, die schwerfallen, damit alles andere so bleiben kann, wie es ist.

Was wir übernehmen

  • Einkauf und Besorgungen
  • Kochen und Mahlzeiten
  • Wäsche, Ordnung, eine gepflegte Wohnung
  • Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
  • Zeit und Gesellschaft im Alltag

Wer das bezahlt

Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Ohne Pflegegrad ist die Hilfe privat möglich, und wir unterstützen beim Antrag, wenn einer in Reichweite ist.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau gießt eine Geranie auf der Fensterbank
Symbolbild: Haushaltshilfe gießt eine Geranie, die eine Seniorin hält

Helga und Sevim

Pflegegrad · Nagold

„Den Haushalt allein zu schaffen, wurde für mich immer schwieriger. Jetzt kommt jede Woche dieselbe Haushaltshilfe, hilft mir beim Putzen und Einkaufen und ich kann weiterhin in meiner Wohnung bleiben.“
Haushaltshilfe geht mit einem älteren Herrn und seinem Hund spazieren
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und Seniorin am Esstisch, dahinter ein Bücherregal

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Haushaltshilfe füllt am Tisch ein Formular aus, ein älterer Herr sitzt gegenüber

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Geht das auch ohne Pflegegrad?

Ja, dann privat. Oft lohnt aber ein Antrag auf Pflegegrad 1, denn schon der bringt bis zu 131 Euro monatlich. Wir sagen ehrlich, ob er Aussicht hat.

Kommt immer dieselbe Person?

Ja, ausgenommen bei Krankheit und auf eigenen Wunsch. Eine feste Kraft und eine feste Ansprechpartnerin für Ihren Ort. Gerade im Alter zählt, wer da vor der Tür steht.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

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Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.