Veröffentlicht am 5. Oktober 2026
Haushaltshilfe bei ADHS: wer bei Erwachsenen zahlt
Haushaltshilfe bei ADHS im Erwachsenenalter: wann die Krankenkasse zahlt, was mit Pflegegrad möglich ist und wann die Eingliederungshilfe der richtige Weg ist.

Eine Haushaltshilfe wegen ADHS gibt es als eigene Kassenleistung nicht. Bezahlt wird sie über drei Wege: von der Krankenkasse bei schwerer Krankheit oder nach der Klinik, von der Pflegekasse mit Pflegegrad, von der Eingliederungshilfe als Assistenz auf Dauer. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie stark Ihr Alltag eingeschränkt ist.
Die Diagnose allein öffnet keinen Topf
Keine Kasse zahlt, weil in einem Arztbrief ADHS steht. Alle drei Stellen fragen nach den Folgen: Können Sie Ihren Haushalt gerade führen? Wie selbständig bewältigen Sie den Alltag? Wie stark ist Ihre Teilhabe eingeschränkt? Das klingt nach Wortklauberei, entscheidet aber darüber, bei wem Sie den Antrag stellen.
Die drei Wege unterscheiden sich vor allem in der Dauer. Die Krankenkasse hilft über eine akute Phase. Pflegekasse und Eingliederungshilfe sind für Unterstützung gedacht, die bleibt.
Krankenkasse: für eine akute Phase, längstens vier Wochen
Nach § 38 SGB V erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Anspruch gilt längstens vier Wochen und nur, wenn Sie keinen Pflegegrad 2 bis 5 haben.
Für Erwachsene mit ADHS heißt das: Der Weg passt, wenn zur ADHS eine akute Lage kommt, zum Beispiel ein Klinikaufenthalt oder eine schwere Krise, in der der Haushalt nicht mehr zu schaffen ist. Als Dauerlösung ist er nicht gedacht.
- Mit Kind unter zwölf oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind im Haushalt verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
- Nur soweit niemand im Haushalt einspringen kann. Lebt eine Person mit Ihnen zusammen, die den Haushalt weiterführen kann, zahlt die Kasse nicht.
- Zuzahlung: ab 18 Jahren je Kalendertag 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
- Satzungsleistung: Die Kasse kann in ihrer Satzung weitere Fälle vorsehen und dabei Umfang und Dauer selbst bestimmen. Ob Ihre das tut, sagt Ihnen die Kasse auf Nachfrage.
Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt derzeit nicht führen können. Ausstellen kann sie die Hausarztpraxis ebenso wie die psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis. Mehr dazu steht auf der Seite Haushaltshilfe bei psychischer Erkrankung.
Pflegekasse: mit Pflegegrad bis zu 131 Euro im Monat
Ein Pflegegrad hängt nicht am Alter und nicht an körperlicher Pflege. Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst prüfen, wie selbständig Sie Ihren Alltag bewältigen. ADHS führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad, schließt ihn aber auch nicht aus.
Mit Pflegegrad gibt es zwei Töpfe für eine Haushaltshilfe:
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Einzelheiten unter Entlastungsbetrag.
- Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für solche Angebote einsetzen, soweit kein Pflegedienst sie verbraucht. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 Euro im Monat. Beziehen Sie Pflegegeld, wird es anteilig gekürzt.
Wie der Antrag abläuft, steht im Beitrag Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt. Beschreiben Sie bei der Begutachtung einen gewöhnlichen Tag, nicht den besten.
Eingliederungshilfe: Assistenz, wenn die Hilfe bleiben soll
Die Eingliederungshilfe kennt nach § 78 SGB IX Leistungen für Assistenz. Sie sollen helfen, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen, einschließlich der Tagesstruktur. Die Haushaltsführung nennt das Gesetz ausdrücklich.
Assistenz kann zweierlei bedeuten: Jemand übernimmt Aufgaben ganz oder teilweise, oder eine Fachkraft übt mit Ihnen ein, wie Sie sie selbst bewältigen. Wie die Hilfe aussieht, wird in einem Teilhabeplan festgehalten.
Voraussetzung ist nach § 99 SGB IX eine wesentliche Behinderung, also eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, oder dass eine solche droht. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall. In Baden-Württemberg ist das der Stadt- oder Landkreis, in dem Sie wohnen.
Wenn nicht Sie, sondern Ihr Kind ADHS hat
Dann gelten andere Regeln, vor allem beim Pflegegrad und beim Jugendamt. Die stehen im Beitrag Kinder mit ADHS: was Familien zusteht.
Wann Sie uns nicht brauchen
FamiliaPlus ersetzt keine Behandlung und kein Training. Wenn Sie jemanden suchen, der mit Ihnen Tagesstruktur und Abläufe einübt, ist die Assistenz der Eingliederungshilfe der richtige Weg, nicht eine Haushaltshilfe.
Wir sind die Richtigen, wenn der Haushalt selbst erledigt werden soll: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen. Unsere Haushaltshilfen sind fest angestellt und geschult, zu Ihnen kommt möglichst immer dieselbe Person. Wir rechnen mit den meisten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen direkt ab. Ob es bei Ihrer geht, prüfen wir kostenlos.
Schreiben Sie uns kurz, wie Ihre Lage ist. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag und sagen Ihnen offen, ob einer der Wege für Sie in Frage kommt.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe wegen ADHS?
Nicht wegen der Diagnose allein. Nach § 38 SGB V zahlt sie, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nicht führen können, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, und zwar längstens vier Wochen. Mit einem Kind unter zwölf im Haushalt sind es längstens 26 Wochen.
Bekommen Erwachsene mit ADHS einen Pflegegrad?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Die Pflegekasse fragt nicht nach der Diagnose, sondern danach, wie selbständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Das prüft der Medizinische Dienst.
Was bringt ein Pflegegrad für die Haushaltshilfe?
Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch dazu, bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 Euro im Monat.
Wer hilft, wenn ich auf Dauer Unterstützung im Haushalt brauche?
Dafür ist die Eingliederungshilfe gedacht. Sie umfasst nach § 78 SGB IX Assistenz bei der Haushaltsführung und bei der Tagesstruktur. Voraussetzung ist eine wesentliche Behinderung, das prüft der Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall.
Welche Bescheinigung brauche ich für die Krankenkasse?
Eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt derzeit nicht führen können. Ausstellen kann sie die Hausarztpraxis ebenso wie die psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis.
Muss ich FamiliaPlus meine Diagnose nennen?
Nein. Für die Kasse zählt die ärztliche Bescheinigung. Uns genügt zu wissen, wobei Sie im Haushalt Unterstützung brauchen.
Passend dazu
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

