Treppen, schmale Türen oder ein hohes Bett können schnell zum Hindernis werden – besonders im Alter oder bei eingeschränkter Mobilität. Barrierefreies Wohnen bedeutet: selbstbestimmt leben, ohne täglich auf Hilfe angewiesen zu sein. Die gute Nachricht: Umbauten und Hilfsmittel werden oft bezuschusst oder sogar vollständig übernommen. Hier erfahren Sie, welche Förderungen 2025 gelten, wie Sie sie beantragen und was Sie praktisch umsetzen können.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
- Zuschüsse & Förderstellen im Überblick
- Pflegekasse: Zuschuss bis 4.000 € pro Maßnahme
- KfW-Förderung & staatliche Zuschüsse
- Typische Umbauten im Überblick
- Hilfsmittel für barrierefreies Wohnen
- Steuerliche Absetzbarkeit von Umbauten
- Praxisbeispiele & Rechenbeispiele
- FAQ: Barrierefreies Wohnen 2025
- Fazit & nächste Schritte
Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
Barrierefreiheit heißt, Räume und Wege so zu gestalten, dass sie ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Dazu zählen rutschfeste Böden, ebenerdige Duschen, breite Türen, höhenverstellbare Möbel und gut erreichbare Lichtschalter. Ziel ist ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause – auch bei eingeschränkter Mobilität, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.
Zuschüsse & Förderstellen im Überblick
- Pflegekasse: bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme
- KfW-Bank (Programm 455-B): Zuschüsse bis 6.250 € oder zinsgünstige Kredite
- Integrationsamt & Rentenversicherung: bei beruflichem Bezug
- Kommunen: regionale Wohnbauförderung & Härtefallhilfen
- Steuerliche Förderung: über § 33 & § 35a EStG möglich
Pflegekasse: Zuschuss bis 4.000 € pro Maßnahme
Wer einen anerkannten Pflegegrad (1–5) hat, kann Umbauten über die Pflegekasse fördern lassen. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Gefördert werden „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, die das selbstständige Wohnen erleichtern oder die Pflege ermöglichen.
- Maximaler Zuschuss: 4.000 € pro Person
- Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt: bis zu 16.000 €
- Eigenanteil entfällt oft vollständig
- Voraussetzung: Antrag vor Beginn der Baumaßnahme
KfW-Förderung & staatliche Zuschüsse
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert barrierefreie Umbauten im Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“. Gefördert werden u. a. Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen, Handläufe, Rampen, Treppenlifte oder Smart-Home-Steuerungen.
- Zuschuss: 10 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 €)
- Förderfähig: sowohl Eigentümer als auch Mieter (mit Vermieterzustimmung)
- Antragstellung vor Beginn des Umbaus erforderlich
- Kombinierbar mit Zuschüssen der Pflegekasse oder Kommunen
Typische Umbauten im Überblick
- Badumbau: ebenerdige Dusche, Haltegriffe, Duschsitz, rutschfeste Fliesen
- Treppenlift: Sitz-, Plattform- oder Hublift – je nach Platz
- Türen & Wege: Verbreiterung für Rollstuhl/Rollator
- Küche: höhenverstellbare Arbeitsflächen, offene Unterschränke
- Beleuchtung: Bewegungsmelder, blendfreie Lichtquellen
- Außenbereich: Rampe, Handlauf, glatte Beläge statt Kies
Hilfsmittel für barrierefreies Wohnen
Neben baulichen Maßnahmen helfen technische Hilfsmittel, den Alltag sicherer zu gestalten. Viele davon sind über die Krankenkasse abrechnungsfähig.
- Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, Aufstehhilfen
- Pflegebetten mit Höhenverstellung
- Bewegungssensoren, Notrufsysteme, Smart-Home-Steuerung
- Automatische Herdabschaltung & Fenstersensoren
- Türsummer mit Kamera für sicheres Öffnen
Steuerliche Absetzbarkeit von Umbauten
Umbaukosten, die der medizinischen Notwendigkeit dienen, können als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) abgesetzt werden. Dazu gehören z. B. ein barrierefreies Bad oder Türverbreiterungen. Wichtig ist ein ärztliches Attest und der Nachweis der Notwendigkeit.
- Absetzbar: Eigenanteil nach Abzug von Zuschüssen
- Nachweis: Attest + Rechnungen + Zahlungsbelege
- Kombinierbar mit haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG)
Mehr dazu unter Recht & Finanzen – dort finden Sie eine Übersicht zu steuerlich anerkannten Pflegekosten und Hilfsmitteln.
Praxisbeispiele & Rechenbeispiele
Beispiel 1 – Badumbau: Familie H. baut ihr Bad barrierefrei um. Kosten: 8.000 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 €, die KfW zusätzlich 800 € (10 %). Eigenanteil: 3.200 € – steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung.
Beispiel 2 – Treppenlift: Herr S. (Pflegegrad 3) beantragt einen Lift für 9.500 €. Pflegekasse zahlt 4.000 €, Rest 5.500 € – über § 35a EStG können 20 % (1.100 €) direkt als Steuerbonus geltend gemacht werden.
Beispiel 3 – Türverbreiterung & Rampe: Gesamtkosten 2.800 €, davon 1.500 € Zuschuss der Kommune. Rest 1.300 € → als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
FAQ: Barrierefreies Wohnen 2025
- Wann gilt ein Umbau als barrierefrei?
Wenn er dauerhaft selbstständige Nutzung ermöglicht und bauliche Hürden beseitigt (z. B. bodengleiche Dusche, Rampen, Türbreiten ≥ 90 cm). - Wie beantrage ich den Zuschuss bei der Pflegekasse?
Formlos oder per Formular, vor Beginn der Baumaßnahme. Kostenvoranschlag beilegen! - Kann ich KfW- und Pflegekassenzuschuss kombinieren?
Ja, beide Programme sind kombinierbar, solange keine Doppelförderung desselben Betrags erfolgt. - Bekomme ich Zuschüsse auch ohne Pflegegrad?
Ja, über die KfW (Programm 455-B) oder kommunale Förderungen. - Wie finde ich zertifizierte Handwerker?
Über Datenbanken wie „www.barrierefrei-bauen.de“ oder durch Empfehlungen Ihrer Pflegekasse oder FamiliaPlus-Partner.
Fazit & nächste Schritte
Barrierefreies Wohnen schafft Sicherheit, Lebensqualität und Zukunftssicherheit. 2025 gibt es zahlreiche Zuschüsse, um Umbauten bezahlbar zu machen – von Pflegekasse über KfW bis zu steuerlichen Vorteilen. Wer rechtzeitig beantragt und Angebote vergleicht, kann bis zu 70 % der Kosten sparen. Beginnen Sie mit einer individuellen Wohnraumberatung – viele Pflegekassen übernehmen die Kosten.
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