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Veröffentlicht am 28. September 2026

Haushaltshilfe oder Pflegedienst?

Der Pflegedienst pflegt, die Haushaltshilfe führt den Haushalt. Was jede darf, welche Kasse zahlt und wie Sie beides mit Pflegegrad sinnvoll kombinieren.

Ältere Frau wäscht in ihrer hellen Küche Obst am Spülbecken.

Der Pflegedienst kümmert sich um den Körper: waschen, anziehen, Verbände, Medikamente. Die Haushaltshilfe kümmert sich um das Zuhause: einkaufen, kochen, Wäsche, Ordnung. Für die Pflege braucht es in der Regel einen Pflegegrad, eine Haushaltshilfe zahlt unter Umständen auch die Krankenkasse. Mit Pflegegrad lassen sich beide nebeneinander nutzen.

Der Pflegedienst ist für alles zuständig, was den Körper betrifft

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt zwei Arten von Aufgaben. Die eine ist die Grundpflege: Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen, beim Essen. Die andere ist die Behandlungspflege, also das, was eine Ärztin oder ein Arzt verordnet: Verbände wechseln, Medikamente stellen und geben, Kompressionsstrümpfe anziehen.

Dafür braucht es ausgebildete Pflegekräfte. Deshalb ist die Zeit eines Pflegedienstes knapp und eng getaktet. Für einen Einkauf oder einen Wäscheberg bleibt bei einem Pflegeeinsatz meist wenig Raum.

Die Haushaltshilfe hält den Alltag am Laufen

Eine Haushaltshilfe macht, was sonst liegen bleibt, wenn jemand krank, operiert oder pflegebedürftig ist:

  • einkaufen und Besorgungen erledigen
  • kochen und die Küche sauber halten
  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln
  • Wohnung aufräumen und putzen, Betten beziehen
  • zu Arztterminen oder Behördengängen begleiten
  • bei Familien: Kinder versorgen, zur Kita bringen, abholen

Pflegerische Aufgaben gehören nicht dazu. Das ist keine Formsache: Wer eine Haushaltshilfe bestellt und eigentlich Hilfe beim Duschen braucht, ist falsch versorgt.

Wer zahlt: Krankenkasse oder Pflegekasse

Hier liegt der Unterschied, den die meisten Übersichten auslassen. Die Grundpflege durch einen Pflegedienst bezahlt die Pflegekasse über die Pflegesachleistung, und die gibt es erst ab Pflegegrad 2. Eine Haushaltshilfe kann auch ohne Pflegegrad von der Krankenkasse kommen.

Ohne Pflegegrad: die Krankenkasse

Nach § 38 SGB V zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer schweren Krankheit nicht führen können. Zwei Fälle:

  • Ohne Kind im Haushalt: bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, längstens vier Wochen. Bedingung: Sie haben keinen Pflegegrad 2 bis 5.
  • Mit Kind unter zwölf oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind: längstens 26 Wochen.

Der Anspruch besteht nur, soweit niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Ab 18 Jahren zahlen Sie je Kalendertag 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. In der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei. Einzelheiten stehen auf der Seite Haushaltshilfe nach Operation.

Mit Pflegegrad: die Pflegekasse

Mit Pflegegrad gibt es drei Töpfe, die für eine Haushaltshilfe in Frage kommen:

  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Mehr dazu unter Entlastungsbetrag.
  • Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI: ab Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro. Das ist der Topf, aus dem der Pflegedienst bezahlt wird. Er umfasst ausdrücklich auch Hilfen bei der Haushaltsführung.
  • Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Was der Pflegedienst von der Sachleistung nicht verbraucht, können Sie zu bis zu 40 Prozent des Höchstbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 Euro im Monat.

Beides zusammen ist oft die beste Lösung

Pflegedienst und Haushaltshilfe schließen sich nicht aus. Ein häufiges Muster: Der Pflegedienst kommt morgens zum Waschen und Anziehen. Die Haushaltshilfe kommt zweimal in der Woche, kauft ein, kocht vor und macht die Wäsche.

Bezahlt wird das aus zwei Töpfen gleichzeitig. Die Pflegesachleistung trägt den Pflegedienst. Den Teil, der davon übrig bleibt, können Sie bis zur 40-Prozent-Grenze umwandeln, dazu kommt der Entlastungsbetrag. Wer Pflegegeld bekommt, erhält es anteilig weniger, wenn Sachleistung oder Umwandlung genutzt werden.

Welche Aufteilung sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Pflege wirklich gebraucht wird. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI ist kostenlos und hilft bei dieser Frage. Fehlt der Pflegegrad noch, finden Sie den Weg dorthin im Beitrag Pflegegrad beantragen.

Wann Sie uns nicht brauchen

FamiliaPlus ist eine Haushaltshilfe, kein Pflegedienst. Brauchen Sie Hilfe beim Waschen, beim Toilettengang, bei Medikamenten oder bei der Wundversorgung, wenden Sie sich an einen ambulanten Pflegedienst. Und wer rund um die Uhr jemanden im Haus braucht, ist mit stundenweiser Hilfe nicht gut versorgt.

Geht es um den Haushalt, um Einkäufe, Wäsche und Begleitung, sind wir die Richtigen. Unsere Haushaltshilfen sind bei uns fest angestellt und bezahlt geschult. Vor dem ersten Einsatz sehen wir ihr Führungszeugnis ein. Wir rechnen mit den meisten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen direkt ab. Ob es bei Ihrer geht, prüfen wir kostenlos.

Schreiben Sie uns kurz, wie Ihre Lage ist. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Einen Überblick über die Leistungen mit Pflegegrad finden Sie unter Haushaltshilfe mit Pflegegrad.

Häufige Fragen

Darf eine Haushaltshilfe beim Waschen oder Anziehen helfen?

Nein. Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden und alles Medizinische gehören zum Pflegedienst. Eine Haushaltshilfe übernimmt Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung und die Begleitung zu Terminen.

Kann ein Pflegedienst auch im Haushalt helfen?

Ja. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI umfasst ausdrücklich auch Hilfen bei der Haushaltsführung. Viele Pflegedienste setzen ihre Zeit aber vor allem für die Pflege ein.

Brauche ich für eine Haushaltshilfe einen Pflegegrad?

Nicht unbedingt. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation, in der Schwangerschaft oder bei schwerer Krankheit kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen, auch ohne Pflegegrad. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse über andere Töpfe.

Kann ich Pflegedienst und Haushaltshilfe gleichzeitig nutzen?

Ja. Ab Pflegegrad 2 lässt sich der Teil der Pflegesachleistung, den der Pflegedienst nicht verbraucht, zu bis zu 40 Prozent für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat.

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote. Pflegesachleistung und Umwandlungsanspruch gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Muss ich die Haushaltshilfe vorstrecken?

Bei FamiliaPlus nicht. Wir rechnen mit den meisten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen direkt ab. Ob es bei Ihrer geht, prüfen wir kostenlos.

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