Kinder mit ADHS können Familien im Alltag stark fordern. Besonders dann, wenn Struktur, Begleitung, Aufsicht und Unterstützung dauerhaft deutlich mehr Zeit benötigen als bei gleichaltrigen Kindern.
Viele Eltern wissen nicht, dass auch bei ADHS ein Pflegegrad möglich sein kann. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark das Kind im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Hilfe regelmäßig notwendig ist.
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Pflegekasse genutzt werden, zum Beispiel Pflegegeld, der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und Unterstützung im Alltag.
Was bedeutet ADHS bei Kindern?
ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Kinder mit ADHS können besonders unruhig, impulsiv, leicht ablenkbar oder emotional stark belastet sein.
Im Familienalltag kann das bedeuten: mehr Aufsicht, mehr Anleitung, mehr Konflikte, mehr Organisation und häufig eine hohe Belastung für Eltern und Geschwister.
Ein Pflegegrad kommt dann in Betracht, wenn das Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern dauerhaft deutlich mehr Unterstützung benötigt.
Wann besteht Anspruch auf Unterstützung?
Ein Anspruch auf Leistungen besteht in der Regel, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Die Pflegekasse prüft dabei, wie selbstständig das Kind im Alltag ist und wie viel Hilfe regelmäßig notwendig ist.
Bei Kindern mit ADHS können zum Beispiel Probleme bei der Alltagsstruktur, Selbstversorgung, Kommunikation, sozialen Kontakten oder beim sicheren Verhalten im Alltag eine Rolle spielen.
Wichtig ist: Nicht jedes Kind mit ADHS erhält automatisch einen Pflegegrad. Entscheidend ist immer die konkrete Alltagssituation.
Welche Unterstützung ist möglich?
Familien können Unterstützung im Alltag nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein anerkannter Anbieter eingesetzt wird.
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen und aufräumen
- Einkäufe erledigen
- Unterstützung im Alltag
- Begleitung und Organisation im Familienalltag
Gerade für Eltern kann diese Entlastung wichtig sein, weil der Alltag mit einem Kind mit ADHS oft dauerhaft viel Kraft kostet.
Kostenübernahme durch Pflegekasse oder Krankenkasse
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich Pflegegeld möglich sein, wenn die Pflege überwiegend zuhause durch Angehörige organisiert wird.
In besonderen Situationen, zum Beispiel nach einer Operation, bei Krankheit oder Schwangerschaft, kann auch die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Das wird individuell geprüft und ist meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
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Häufige Fragen zu ADHS, Pflegegrad und Unterstützung
Ist bei jedem Kind mit ADHS ein Pflegegrad möglich?
Nein. Die Diagnose allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob das Kind im Alltag dauerhaft deutlich mehr Hilfe benötigt als gleichaltrige Kinder.
Können Eltern Pflegegeld bekommen?
Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 möglich sein, wenn die Pflege zuhause organisiert wird. Die genaue Einstufung prüft die Pflegekasse.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt bei anerkanntem Pflegegrad 131 € monatlich. Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden.
Kann FamiliaPlus direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Abrechnung häufig direkt über die Pflegekasse erfolgen. Das wird im Einzelfall geprüft.
Was tun, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Dann sollte zuerst geprüft werden, ob ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll ist. Wichtig ist eine ehrliche Darstellung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs im Alltag.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrer Situation Anspruch auf Unterstützung besteht, beraten wir Sie gerne persönlich und helfen bei den nächsten Schritten.

