Menschen mit Pflegegrad 1 haben eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Trotzdem kann der Alltag in bestimmten Situationen Unterstützung erfordern – etwa im Haushalt oder bei organisatorischen Aufgaben.
Die Pflegeversicherung stellt dafür den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Betroffene können ihren Alltag meist noch weitgehend selbstständig bewältigen, benötigen aber gelegentlich Unterstützung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem unterstützende Leistungen im Alltag im Mittelpunkt.
- 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
- Beratungsangebote zur Pflege
- Unterstützung im Alltag
Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag kann für eine anerkannte Haushaltshilfe genutzt werden. Diese unterstützt beispielsweise bei:
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen und aufräumen
- Einkäufen
- Organisation im Alltag
Wichtig ist, dass die Leistungen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.

