

Ingrid und Joann
Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für Hilfe im Haushalt: ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungspflege. Beides wird über anerkannte Anbieter abgerechnet. Das sind wir.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Haushaltshilfe bei Pflegegrad heißt: Die Pflegekasse zahlt für Unterstützung, die Sie sich sonst vom Mund absparen würden. Ab Pflegegrad 1, jeden Monat, ohne Vorleistung.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu. Beides wird nicht ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet, und genau das sind wir.
Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Alltag, mit fester Ansprechpartnerin für Ihren Ort. Details je Pflegegrad: 1, 2, 3, 4, 5.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.