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Haushaltshilfe bei Pflegegrad

Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für Hilfe im Haushalt: ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungspflege. Beides wird über anerkannte Anbieter abgerechnet. Das sind wir.

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Haushaltshilfe schiebt eine lachende Seniorin im Rollstuhl durch den Park

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe schneidet Gemüse, ein älterer Herr steht am Herd

Haushaltshilfe bei Pflegegrad heißt: Die Pflegekasse zahlt für Unterstützung, die Sie sich sonst vom Mund absparen würden. Ab Pflegegrad 1, jeden Monat, ohne Vorleistung.

So funktioniert es

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu. Beides wird nicht ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet, und genau das sind wir.

Was wir übernehmen

Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Alltag, mit fester Ansprechpartnerin für Ihren Ort. Details je Pflegegrad: 1, 2, 3, 4, 5.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Ab Pflegegrad 1

    131 €im Monat

    Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

  • Ab Pflegegrad 2

    3.539 €im Jahr

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

  • Entlastungsbetrag im Jahr

    1.572 €zusammen

    übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

  • Umwandlungsanspruch

    40 %der Sachleistung

    ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI

Ältere Frau blättert am Küchentisch in einem Fotoalbum
Symbolbild: Haushaltshilfe und Seniorin sehen sich ein Fotoalbum an

Ingrid und Joann

Pflegegrad · Tübingen

„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Haushaltshilfe schiebt einen Kinderwagen, eine Frau geht daneben
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe und Seniorin gehen Arm in Arm über einen Weg

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Haushaltshilfe füllt am Tisch ein Formular aus, ein älterer Herr sitzt gegenüber

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.