

Ingrid und Joann
Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“
Ab Pflegegrad 2 stehen zwei Budgets nebeneinander: der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und die Verhinderungspflege. Fällt die pflegende Angehörige aus, springen wir ein, auch stundenweise. Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Ab Pflegegrad 2 stehen mehrere Budgets nebeneinander, und die wenigsten Familien nutzen sie aus. Wir setzen sie für spürbare Entlastung im Alltag ein.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich läuft weiter. Dazu kommt ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Angehörige Urlaub braucht, krank ist oder schlicht Termine hat, springen wir ein, auch stundenweise.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern Beträge. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz Ihres Anbieters ab. Fragen Sie danach, bevor Sie zusagen, und lassen Sie sich sagen, ob An- und Abfahrt mitgerechnet werden.
Rechnen können Sie ab Pflegegrad 2 mit drei Töpfen: 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Dazu 3.539 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege, die sich auch stundenweise abrufen lässt. Und wenn ein Pflegedienst Ihre Sachleistung nicht ausschöpft, lassen sich bis zu 318 Euro im Monat davon in Alltagshilfe umwandeln.
Zusammen ist das erheblich mehr als die 131 Euro, mit denen die meisten rechnen. Die wenigsten nutzen alle drei Töpfe.
Feste, regelmäßige Einsätze für Haushalt und Alltag, dieselbe Kraft, direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Angehörige bekommen planbare Freiräume, statt alles allein zu tragen.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag im Jahr
1.572 €zusammen
übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
Umwandlungsanspruch
40 %der Sachleistung
ab Pflegegrad 2, § 45a Abs. 4 SGB XI


Pflegegrad · Tübingen
„Früher musste meine Tochter nach der Arbeit noch bei mir putzen und einkaufen. Jetzt kommt regelmäßig meine Haushaltshilfe und meine Tochter kann wieder einfach als Tochter zu Besuch kommen.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern Beträge. Ab Pflegegrad 2 sind das 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, 3.539 Euro Verhinderungspflege im Jahr und, wenn ein Pflegedienst die Sachleistung nicht ausschöpft, bis zu 318 Euro im Monat daraus. Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz ab. Wir rechnen es Ihnen kostenlos vor.
Ja. Beide Budgets bestehen nebeneinander, und wir helfen dabei, sie sinnvoll einzusetzen, statt sie verfallen zu lassen.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine gesetzliche Zuzahlung gibt es bei Leistungen der Pflegekasse nicht. Begrenzt ist nur der Betrag, der Ihnen zusteht; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wo die Grenze liegt, sagen wir Ihnen vorher. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.