

Sarah und Helene
Schwangerschaft · Böblingen
„Gegen Ende der Schwangerschaft wurde mir selbst Staubsaugen und Wäschetragen zu viel. Die Unterstützung zu Hause hat mir unglaublich geholfen, weil ich mich endlich schonen konnte.“
Bei einer Risikoschwangerschaft zahlt die Krankenkasse häufig eine Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, ohne Zuzahlung. Der Anspruch besteht, sobald ärztlich bescheinigt ist, dass Sie den Haushalt nicht führen können. Wir prüfen kostenlos und stellen den Antrag.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Bei einer Risikoschwangerschaft heißt es oft: schonen, liegen, nichts heben. Der Haushalt hält sich nicht daran. Die Krankenkasse zahlt in dieser Lage häufig eine Haushaltshilfe, und wir kümmern uns um den Antrag.
Grundlage ist § 24h SGB V. Sobald Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen können, besteht der Anspruch, zuzahlungsfrei und unabhängig davon, ob schon Kinder im Haushalt leben.
Wir übernehmen Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung und betreuen Geschwisterkinder mit. Sie halten die Schonung ein, ohne dass zuhause alles liegen bleibt.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Anspruch
ohneKind im Haushalt
der Anspruch besteht auch ohne Kind, § 24h SGB V
Zeit nach der Geburt
auchnach der Entbindung
§ 24h SGB V deckt beide Zeiten ab
Umfang am Tag
bis 8Stunden
wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse


Schwangerschaft · Böblingen
„Gegen Ende der Schwangerschaft wurde mir selbst Staubsaugen und Wäschetragen zu viel. Die Unterstützung zu Hause hat mir unglaublich geholfen, weil ich mich endlich schonen konnte.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt nicht führen können. Der Eintrag im Mutterpass allein genügt nicht, hilft aber bei der Begründung.
Ja. Maßgeblich ist, dass der Haushalt wegen der Schwangerschaft liegen bleibt, nicht Ihr Arbeitsstatus.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei, es kommt also nichts auf Sie zu. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.