

Sarah und Helene
Schwangerschaft · Böblingen
„Gegen Ende der Schwangerschaft wurde mir selbst Staubsaugen und Wäschetragen zu viel. Die Unterstützung zu Hause hat mir unglaublich geholfen, weil ich mich endlich schonen konnte.“
Können Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen, zahlt die Krankenkasse nach § 24h SGB V eine Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung. Verordnete Bettruhe ist dafür der klarste Fall. Wir übernehmen Einkauf, Kochen, Wäsche, die Kinder und den Antrag.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.
Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfen
Bettruhe verordnet, und der Alltag läuft trotzdem weiter: Kinder, Wäsche, Einkauf. Genau für diese Lage gibt es die Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Nach § 24h SGB V zahlt die Krankenkasse, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen können. Die verordnete Bettruhe ist dafür der klarste Fall. Die Leistung ist zuzahlungsfrei; nötig ist die ärztliche Bescheinigung.
Wir kommen zu festen Zeiten, erledigen Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung und kümmern uns um die Kinder im Haushalt. Sie bleiben liegen, wir halten den Rest am Laufen. Bei strikter Bettruhe stimmen wir die Einsätze eng mit Ihnen und Ihrer Familie ab.
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Anspruch
ohneKind im Haushalt
der Anspruch besteht auch ohne Kind, § 24h SGB V
Zeit nach der Geburt
auchnach der Entbindung
§ 24h SGB V deckt beide Zeiten ab
Umfang am Tag
bis 8Stunden
wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse


Schwangerschaft · Böblingen
„Gegen Ende der Schwangerschaft wurde mir selbst Staubsaugen und Wäschetragen zu viel. Die Unterstützung zu Hause hat mir unglaublich geholfen, weil ich mich endlich schonen konnte.“

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.
Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.
Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Ja, wenn die ärztliche Bescheinigung ergibt, dass Sie den Haushalt deshalb nicht führen können. Auf die genaue Formulierung kommt es an, dabei helfen wir.
Die Betreuung der Kinder im Haushalt gehört zur Haushaltshilfe dazu, vom Frühstück bis zum Weg in die Kita.
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei, es kommt also nichts auf Sie zu. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.