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Haushaltshilfe bei Bettruhe

Können Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen, zahlt die Krankenkasse nach § 24h SGB V eine Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung. Verordnete Bettruhe ist dafür der klarste Fall. Wir übernehmen Einkauf, Kochen, Wäsche, die Kinder und den Antrag.

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Haushaltshilfe schiebt einen Kinderwagen, eine Frau geht daneben

Wir übernehmen, was im Alltag gerade nicht geht.

Einkaufen, Kochen, Wäsche und die Begleitung zu Terminen.

  • Kasse zahlt

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

  • Antrag inklusive

    Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.

  • Schnelle Rückmeldung

    Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag. Nach der Bewilligung geht es in der Regel in wenigen Tagen los.

  • Festangestellte Kräfte

    Unser eigenes Team statt wechselnder Kräfte.

  • Feste Ansprechpartnerin

    Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.

  • Ehrliche Prüfung

    Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das im ersten Gespräch.

Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Anspruch prüfen
Haushaltshilfe hilft einem Jungen bei den Hausaufgaben

Bettruhe verordnet, und der Alltag läuft trotzdem weiter: Kinder, Wäsche, Einkauf. Genau für diese Lage gibt es die Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Ihr Anspruch

Nach § 24h SGB V zahlt die Krankenkasse, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen können. Die verordnete Bettruhe ist dafür der klarste Fall. Die Leistung ist zuzahlungsfrei; nötig ist die ärztliche Bescheinigung.

Wie das praktisch aussieht

Wir kommen zu festen Zeiten, erledigen Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung und kümmern uns um die Kinder im Haushalt. Sie bleiben liegen, wir halten den Rest am Laufen. Bei strikter Bettruhe stimmen wir die Einsätze eng mit Ihnen und Ihrer Familie ab.

Ansprüche für Betroffene und Familien

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.

Kostenlos beraten lassen

  • Schwangerschaft und Geburt

    0 €Zuzahlung

    zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V

  • Anspruch

    ohneKind im Haushalt

    der Anspruch besteht auch ohne Kind, § 24h SGB V

  • Zeit nach der Geburt

    auchnach der Entbindung

    § 24h SGB V deckt beide Zeiten ab

  • Umfang am Tag

    bis 8Stunden

    wie viele Stunden es werden, klären wir mit Ihrer Kasse

Schwangere sitzt auf dem Sofa und sieht aus dem Fenster
Symbolbild: Haushaltshilfe bringt einer Schwangeren einen Wäschekorb

Sarah und Helene

Schwangerschaft · Böblingen

„Gegen Ende der Schwangerschaft wurde mir selbst Staubsaugen und Wäschetragen zu viel. Die Unterstützung zu Hause hat mir unglaublich geholfen, weil ich mich endlich schonen konnte.“
Haushaltshilfe sitzt neben einer Frau mit bandagiertem Handgelenk
Für Sie
im Einsatz

So arbeiten wir

Haushaltshilfe bringt einen Wäschekorb, eine Schwangere sitzt auf dem Sofa

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen möglichst dieselbe Person, Woche für Woche.

Ansprechpartnerin in Ihrem Ort

Jeder unserer 61 Orte hat eine eigene Mailadresse. Dahinter steht immer dieselbe Ansprechpartnerin: Nesrine. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.

Antrag und Schriftverkehr

Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Ehrliche Einschätzung

Besteht kein Anspruch, erfahren Sie das, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.

Haushaltshilfe und älterer Herr gehen am Tisch Unterlagen durch

So beginnt Entlastung

  1. Sie melden sich bei uns

    Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen.

  2. Wir prüfen Ihre Situation

    Wir schauen, welche Leistung infrage kommt und ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

  3. Sie wissen, wie es weitergeht

    Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  4. Wir kümmern uns um den Antrag

    Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Antrag und die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Gilt der Anspruch auch bei teilweiser Bettruhe?

Ja, wenn die ärztliche Bescheinigung ergibt, dass Sie den Haushalt deshalb nicht führen können. Auf die genaue Formulierung kommt es an, dabei helfen wir.

Wer betreut meine Kinder, während ich liegen muss?

Die Betreuung der Kinder im Haushalt gehört zur Haushaltshilfe dazu, vom Frühstück bis zum Weg in die Kita.

Was kostet mich das?

Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei, es kommt also nichts auf Sie zu. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.

Wie schnell kann jemand kommen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

Zum Nachlesen

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.

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Nesrine, Teamleitung bei FamiliaPlus

Ihre Ansprechpartnerin

Nesrine

Teamleitung

Telefon
07032 3753187
E-Mail
info@familiaplus.de

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück. Bis auf die Nachricht brauchen wir alle Angaben.

Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8:30 bis 17:30 Uhr.