Menschen mit Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und benötigen häufig umfangreiche Unterstützung im Alltag.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann auch hier für Haushaltshilfe oder Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht und regelmäßig Hilfe im Alltag erforderlich ist.
Leistungen bei Pflegegrad 4
- 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kurzzeitpflege
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche und Haushalt
- Einkäufe erledigen
- Unterstützung im Alltag

