Pflegegrad 5 liegt vor, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonders hohem Pflegebedarf besteht.
Auch bei Pflegegrad 5 kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für eine Haushaltshilfe oder Alltagsunterstützung genutzt werden.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung besteht.
Leistungen bei Pflegegrad 5
- 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Vollstationäre Pflege
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche und Organisation
- Einkäufe erledigen
- Unterstützung im Alltag

